Kleinunternehmerregelung - Tankquittungen

4 Antworten

Du solltest die Kontoauszüge komplett buchen. Die Tankquittungen sind dann natürlich als Privatentnahme zu erfassen, wenn hinterher die Kilometerpauschale gerechnet wird.

Ich halte den Vorschlag des Steuerberaters für problematisch. Das Einkommensteuergesetz sieht keine Kilometerpauschale für Unternehmer vor, sondern nur für Arbeitnehmer. Als Kleinunternehmer wirst Du sicher keine Kapitalgesellschaft führen, so dass Du Dich auch nicht selbst als Dein eigener Arbeitnehmer betrachten kannst.

Möglicherweise gibt es irgendwo ein Agreement, die Pauschale anwenden zu lassen (Versuch macht kluch), aber aufbewahren solltest Du die Tankquittungen unbedingt.

Es gibt ein "Agreement". Wenn das Kfz im Privatvermögen gehalten wird, dann kann der Gewerbetreibende seine Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen abrechnen, also mit 0,30 Euro je gefahrener Kilometer.

Fährt er allerdings mehr als 50% beruflich mit dem Kfz ist der Ofen aus.

Wofür brauchst du bei der EÜR die Kontoauszüge? Du gibst deine Einnahmen und deine Ausgaben an. In den Ausgaben sind die Fahrtkosten enthalten - die Bankbelege werden nicht berücksichtigt, du hast für jeden Vorgang einen Beleg.

Das ist so richtig - aber warum buchst Du nicht die kompletten Kontoauszüge? Ist nicht viel mehr Arbeit und wesentlich übersichtlicher und nachvollziehbarer.