Einnahmen und Ausgaben netto oder brutto in der Steuererklärung
ich habe umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Das heißt, ich schlage bei meinen Rechnungen die Umsatzsteuer drauf und bin vorsteuerabzugsberechtigt. Jetzt sitze ich an der Steuererklärung und weiß nicht, ob ich meine Einnahmen brutto oder netto angebe und was ich mit Anschaffungen im Bereich "Ausgaben" mache - brutto oder netto??? Was mache ich jeweils mit der Umsatzsteur? Ich habe im Internet recherchiert, aber dazu nichts brauchbares gefunden. Kann mir bitte jemand helfen? Viele Grüße, Solly123
3 Antworten
Durch die EÜR wird der Gewinn ermittelt, denn Du im betreffenden Jahr hattest.
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn
Als Betriebseinnahme erfasst Du alle Beträge, die Dir im Rahmen Deiner Tätigkeit in dem Jahr zugeflossen ( Zufluss § 11 EStG ) sind, also inkl. USt.. Der Zufluss in dem Jahr beinhaltet auch die vom Finanzamt erstattete Vorsteuer.
Als Betriebsausgaben erfasst Du alle Beträge die Du für Deine freiberufl. Tätigkeit aufwenden musstest, also auch die von Dir gezahlte Umsatzsteuer. Betriebsausgabe ist auch die Umsatzsteuer, die Du an das Finanzamt in dem Jahr gezahlt hast.
Vielen Dank für Deine Hilfe
Kommt ganz darauf an.
Machst du eine Gewinnermittlung mittels Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 EStG) oder Einnahme-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)?
Das stimmt.
Bei der Einnahme-Überschussrechnung werden sowohl die Nettoerlöse als auch die vereinnahmte oder vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer als Betriebseinnahmen gebucht. Im Gegenzug werden alle Nettoausgaben, die darauf gezahlte Vorsteuer und die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgaben erfasst.
Das findest du auch bestätigt, wenn du dir das amtliche Formular "EÜR" (Seiten 1 und 2) mal genau ansiehst.
Herzlichen Dank für ein weiteres Mal Hilfe!
Du musst als erstes eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen. Nur dieses Ergebnis ist dann dein steuerpflichtiges Einkommen.
Vielen Dank. Das beantwortet leider aber nicht meine Frage mit brutto oder netto. Dennoch danke für Deine Mühe.
Ich mache eine Einnahme-Überschussrechnung. Mir sagte gerade eine Freundin (ebenfalls Freiberufler), ich müsse bei den Ausgaben den Nettokaufpreis und extra die Umsatzsteuer als Positionen angeben und bei den Einnahmen die Nettoeinnahmen, darauf berechnete Umsatzsteuer sowie die erstattete Vorsteuer während des laufenden Jahres als Einnahme angeben. Stimmt das?