Strafe beim Zeitung und Deodosen verbrennen?
Was für eine Strafe würde ein 16 jähriger bekommen, wenn er auf einen Bürgersteig Zeitung hinlegt, anzünden und dann 2-5 Deodosen hineinwirft, die explodieren?
5 Antworten
Davon abgesehen, das dieser Jugendliche absolut keine Ahnung hat, denn eine brennende Zeitung reicht bei weitem nicht zur Zündung einer Deo-Sprühdose aus, sollte zumindest versuchte gefährliche Körperverletzung im Raum stehen (warum wählt man wohl sonst einen Fussgängerweg als Tatort?), und Sachbeschädigung, sofern Sachen zu Schaden kommen.
Einen Tritt in den Hintern von den Eltern und ein saftiges Sozialstundenkonto für den Täter wird wohl nur die Spitze vom Eisberg sein, gefolgt vom Eintrag in das Bundeszentralregister mit Auswirkung auf die Berufswahl (z.B. öffentlicher Dienst für mindestens drei Jahre tabu).
Sollte dabei ein Schaden entstehen, können außerdem zivilrechtlich Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden, die 30 Jahre lang vollstreckbar bleiben.
Kommt halt drauf an was passiert:p Wenn du dabei jemanden verletzt oder irgendwas beschädigst kannst du dafür schon vor den Jugendrichter kommen:p
Ganz klare gefährliche Körperverletztung, dann gibts vom Strafrichter fettes Sozialstundenkonto, Eintrag im BZR, Auflagen.
Zivilrechtlich gibt es womöglich Schadenersatzforderungen für die Behandlungskosten von der Krankenkasse und für evtl. beschädigte Sachen wie Kleidungsstücke vom Geschädigten. Diese können 30 Jahre vollstreckbar bleiben.
Herbeiführen von Explosionen. Dafür kann es schon mal Jugendarrest geben, bei Wasser und Brot darben und ganz ohne Internet. Ich würde es nicht austesten. Für Haarsprayflaschen gibts dasselbe an Strafe, übrigens.
Darfst dich hald nicht erwischen lassen.
Ich habe soetwas nie gemacht und werde soetwas auch nie machen! Ich möchte nur wissen was es für eine Strafe geben würde
Am Bürgersteig könnte das sogar versuchter Totschlag sein weil da viele Leute vorbeigehen. Das könnte sogar mit Knast enden.
Das Bußgeld wird hoffentlich 3stellig!
Bussgeld gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten.
Wo siehst du die Straftat?
Versuchte gefährliche Körperverletzung (siehe späteren kommentar des FS, das die Annahme besteht, eine Person wird dabei verletzt). Kann man aber auch schon so ableiten, wenn man sich gerade einen Platz dafür aussucht, der für den Personenverkehr vorgesehen ist. Man nimmt billigend in Kauf, das Passanten zu Schaden kommen.
Nehmen wir mal an eine Person würde leicht verletzt werden.