Schwarzfahren und falschen Namen angeben. welche strafe?
vor 3 tagen habe ich eine mahnung der deutschen bahn bekommen, weil ich die strafe fürs schwarzfahren nicht überwiesen habe. allerdings bin ich an dießem tag um dieße uhrzeit nicht bahn gefahren, geschweige dem bin ich nicht kontrolliert worden. es sprechen mehrere gründe dafür, dass mein 16 jähriger nachbar meinen namen und mein falsches geburtsdatum angegeben hat. wenn ich ihn anzeige, welche strafe erwartet ihn?
12 Antworten
Hallo,deinem sogenannten Freund würde ich sowas von in den Ar.ch treten das der Schuh drin stecken bleibt.Nicht nur das er deinen Namen missbraucht hat (was übrigens strafbar ist),du stehtst jetzt auch bei der Bahn auf der Schwarzfahrerliste.Dazu kommt noch das Bußgeld das sie von dir haben wollen.Ich würde ihn anzeigen,auf solche Freunde kannst du getrost verzichten.Er wird ein paar Sozialstunden und evtl.eine kleine Geldstrafe bekommen,ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
nur wenn es bewiesen wird
Er muss die Strafe für das Schwarzfahren und die dazugehörigen Mahnungen bezahlen. Wenn er vorher der Polizei aufgefallen ist, dann könnten auch Sozialstunden anstehen. Eventuell muss er auch dir eine Entschädigung zahlen, da er von dir eine Anzeige wegen Betruges bekommen sollte.
Er muss die Strafe für das Schwarzfahren und die dazugehörigen Mahnungen bezahlen. Wenn er vorher der Polizei aufgefallen ist, dann könnten auch Sozialstunden anstehen. Eventuell muss er auch dir eine Entschädigung zahlen, da er von dir eine Anzeige wegen Betruges bekommen sollte.
du kannst ihn anzeigen, aber eine strafe bekommt er erst wenn es beweise dafür gibt, dass er schwarzgefahren ist und nich du
Als erstes solltest Du Widerspruch einlegen und den Fall schildern. Die Bahn ist in diesem Fall in der Beweispflicht, da der Kontrolleur den Personalausweis o.Ä. verlangen muss, alternativ muss er die Polizei benachrichtigen.
Den anderen Typen kannst Du natürlich anzeigen, die Strafe ist allerdings schwer abzuschätzen, denn wenn er sowas öfter macht, fällt die Strafe dementsprechend höher aus. Vorausgesetzt, er war es wirklich!