Schwarzfahren und falschen Namen angeben. welche strafe?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,deinem sogenannten Freund würde ich sowas von in den Ar.ch treten das der Schuh drin stecken bleibt.Nicht nur das er deinen Namen missbraucht hat (was übrigens strafbar ist),du stehtst jetzt auch bei der Bahn auf der Schwarzfahrerliste.Dazu kommt noch das Bußgeld das sie von dir haben wollen.Ich würde ihn anzeigen,auf solche Freunde kannst du getrost verzichten.Er wird ein paar Sozialstunden und evtl.eine kleine Geldstrafe bekommen,ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

nur wenn es bewiesen wird

Er muss die Strafe für das Schwarzfahren und die dazugehörigen Mahnungen bezahlen. Wenn er vorher der Polizei aufgefallen ist, dann könnten auch Sozialstunden anstehen. Eventuell muss er auch dir eine Entschädigung zahlen, da er von dir eine Anzeige wegen Betruges bekommen sollte.

Er muss die Strafe für das Schwarzfahren und die dazugehörigen Mahnungen bezahlen. Wenn er vorher der Polizei aufgefallen ist, dann könnten auch Sozialstunden anstehen. Eventuell muss er auch dir eine Entschädigung zahlen, da er von dir eine Anzeige wegen Betruges bekommen sollte.

du kannst ihn anzeigen, aber eine strafe bekommt er erst  wenn es beweise dafür gibt, dass er schwarzgefahren ist und nich du

Als erstes solltest Du Widerspruch einlegen und den Fall schildern. Die Bahn ist in diesem Fall in der Beweispflicht, da der Kontrolleur den Personalausweis o.Ä. verlangen muss, alternativ muss er die Polizei benachrichtigen.

Den anderen Typen kannst Du natürlich anzeigen, die Strafe ist allerdings schwer abzuschätzen, denn wenn er sowas öfter macht, fällt die Strafe dementsprechend höher aus. Vorausgesetzt, er war es wirklich!