Strafbarkeit, wenn ich passiv Mariuhana "konsumiere"?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie bereits (zumindest von den Meisten) richtig beantwortet, ist das passive Mitrauchen per se nicht strafbar, da weder Erwerb, Besitz oder Abgabe noch sonst eine strafbewehrte Tätigkeit nach BtMG §29 ff. vorliegt.

Problematisch ist aber die Heimfahrt im Auto. Dazu verweise ich mal auf diesen Artikel, nach dem auch bei Passiv-Konsumenten ohne erkennbaren Rauschzustand durchaus THC-Konzentrationen erreicht werden können, die den weiteren Besitz der Fahrerlaubnis ausschließen: http://www.drugcom.de/topthema/januar-2011-bekifft-durch-passivrauchen/

Hier ist ja viel von Strafbarkeit (bzw. "Reiner Konsum ist eben nicht strafbar") geschrieben worden: Dazu muss man wohl nichts mehr hinzufügen

Das andere Szenario ist jetzt hier mal ein übersteigertes Gedankenspiel,... von dem ich glaube (ja, klar. Ist schon eine gewisse Unterstellung die ich hier vornehme  :-)  )  dass dies der Hintergrund ist, den Du eigentlich abrufen willst. Aber Dich vielleicht nicht traust offen auch so zu benennen.

Also angenommen;- nur angenommen!- Du fährst mit irgendeinem motorisierten Gefährt durch die Straßenschluchten und baust einen Unfall... Blutabnahme... PiPaPo...

Sollte dadurch Konsum nachgewiesen wird "Passivität" beim Konsum keinerlei Anerkennung finden. Könnte man jetzt auch breiter ausführen warum (mündet letztendlich immer in der Eigenverantwortung sich selbst möglichst in seinem Rahmen und bewußtseinsklar so in dieser Gesellschaft zu bewegen, dass niemand durch irgendeine Handlung Deinerseits gefährdet würde...)

Aber gut! Machen wir einen Punkt hier

Schönen Abend... und wenn Du nicht "umdieEckegedacht" haben solltest... sorry für die provokante Unterstellung meinerseits

Sincerely, Norbert

Hey,

Einatmen ist denke ich nicht strafbar, aber das direkte Konsumieren ist strafbar. Und bitte: Lass es bleiben. Lass dich nicht von deinen Freunden ablenken.

Es ist auch echt nicht gut, wenn du so etwas deinen Körper antust.

Ich kannte mal jemanden, der hatte auch Drogen konsumiert und nach einer Zeit konnte er nichts mehr essen. Er kotzte alles was er aß sofort aus. Letzendlich starb er.

Eigentlich solltest du durch Rauch aufnehmen nicht strafbar werden, aber bitte sie doch mal, dies wo anders zu Tun. Ich bin leider kein Anwalt, denke aber mal, dass dies nicht strafbar ist.

Aber ein Kompliment muss man dir geben: Du hast es geschafft von Rauchen aufzuhören! Das passiert selten :). Das hast du sehr gut gemacht. Am besten wäre es mit den Freunden mal darüber genau zu Reden. Du solltest sie aber genau einschätzen: Sind sie erwachsen und hören dir zu oder sind sie frech und lachen über dich?

Ich hoffe, ich konnte dir helfen :)

majorlazzer 
Fragesteller
 27.10.2015, 14:44

Danke für deine Antwort :) Und natürlich werde ich nie wieder eine Zigarette und schon garnicht einen Joint in die Hand nehmen. Dafür ist mir die Gefährlichkeit viel zu groß.

Und danke für dein Lob. Für mich wäre es eben interessant, da ich nach diesen "Kiff-Abenden" eben die ganze Zeit mit im Zimmer bin und am nächsten Tag mit dem Auto nach Hause fahre. 

verreisterNutzer  27.10.2015, 14:46
@majorlazzer

Ich bin mir natürlich nicht sicher, was genau da passiert, aber ob du dann noch beim Autofahren genau so "normal" bist wie sonst, glaube ich nicht.

youarewelcome  27.10.2015, 15:02

das KONSUMIEREN von Marihuana ist NICHT strafbar, NUR der BESITZ

verreisterNutzer  27.10.2015, 15:03
@youarewelcome

Okay. Vielen Dank für dich Richtigstellung :)

Menuett  27.10.2015, 16:32
@youarewelcome

Wie willst Du ohne Besitz konsumieren?

xo0ox  27.10.2015, 15:12

Zu deiner Information, der Konsum (egal ob aktiv oder passiv) ist LEGAL.

Bitterkraut  27.10.2015, 15:42

aber das direkte Konsumieren ist strafbar

nein, ist es nicht. Nur der Besitz ist strafbar.

verreisterNutzer  27.10.2015, 16:23
@Bitterkraut

Bitte vielleicht erst alles Lesen :) - Ist mir durch 2 weiter Kommentare auch klar geworden :)

Bitterkraut  27.10.2015, 19:54
@verreisterNutzer

hat sich vielleicht überschnitten,wir haben alle so ziemlich zur selben Zeit hochgeladen.

Nur der Besitz von Marihuana ist verboten ,der Konsum nicht. Du kannst Marihuana nicht konsumieren ohne es zu besitzen. Solange du es nicht in der Hand hältst und mit rauchst machst du dich nicht strafbar.

Bitterkraut  27.10.2015, 15:41

Nein, auch, wenn "es" in der Hand hält und raucht, ist das kein Besitz und somit nicht verboten.

aubrey  27.10.2015, 16:21
@Bitterkraut

Du kennst den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

Wenn er den Joint ,die Bong oder was auch immer in der Hand hält ist er im Besitz davon und sein Kumpel ist der Eigentümer , das ist die Definition von Besitz und Eigentum.

Menuett  27.10.2015, 16:31
@Bitterkraut

Da hat aubrey völlig recht.

Eigentum und Besitz sind zwei unterschiedliche Dinge.

Ich kaufe mir ein Buch und bitte Dich, es kurz zu halten.

Dann bin ich die Eigentümerin und Du der Besitzer.

D.h. wenn ich einen Joint in der Hand oder im Mund halte, dann bin ich Besitzer desselben. Und somit begehe ich eine Straftat. Die hier aber nicht geahndet wird.

Isgebongt  27.10.2015, 16:32

Ist det Joint fertig gedreht oder der Kipf gestopft, sprich alles ust konsumfertig, darf dies vom Polizisten NICHT mehr endwendet werden ... ;D

Menuett  27.10.2015, 20:40
@Isgebongt

Natürlich darf ein Polizist das wegnehmen...

Das ist immer noch ein Verstoß gegen das BTM.

Ololiuqui  27.10.2015, 17:49

Natürlich...

du machst dich nichtmal strafbar, be aktivem konsum. das einzigste, was strafbar ist, ist der besitz(menge über der freimenge+schlecht gelaunten richzer, evt menge auch unter der freimenge+ schlechtgelaunter richter) oder wenn du es verkaufst.( besitz+verkauf strafbar) lg jbjohmbaum. ansonsten is google dein freund und helfer.

Aliha  29.10.2015, 19:53

Es gibt bei BTM keine "Freimenge". Jeder Besitz, auch kleinster Mengen, ist eine Straftat und führt zu einer Strafanzeige. Allerdings kann und in der Regel wird ein Strafverfahren eingestellt werden, wenn es sich um eine für den Eigenverbrauch bestimmte Kleinmenge handelt. Sehen Staatsanwalt und Richter jedoch, aus welchem Grund auch immer, ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, so wird es zu einer Verhandlung kommen.