Kann man wegen privatem Cannabisgebrauch den Job verlieren?

6 Antworten

Nein, solange keine Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung bestehen oder auffälliges, den Betrieb störendes Sozialverhalten daraus resultieren, ist eine Kündigung nicht zulässig. Anders sieht es aus, wenn während der Arbeit Drogen konsumiert werden oder der Mitarbeiter unter Drogeneinfluss zur Arbeit erscheint.

Ich denke es gibt Berufe wo das durchaus passieren kann. Dort geht es darum, das man viel Verantwortung tragen muss für seine Mitmenschen. Der Arbeitgeber kann nicht ein Risiko eingehen um schlecht dazustehen wenn dann rauskommt das du einen Unfall gebaut hattest.

Dazu zählen für mich alle Berufe wo man einen Führerschein braucht. Oder grossen Personentransport vollbringen muss egal ob auf der Straße oder in der Luft. Du wirst dann plötzlich ein Problem haben, wenn du dem Arbeitgeber mitteilen musst das du deinen Führerschein los bist.

( Canabiskonsum kann einen Verlust des Führerscheins mit sich ziehen für längere Zeit.) Habe dir einen Artikel unten eingefügt wie schnell du den Führerschein los bist.

https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/cannabis-bei-verdacht-ist-das-billett-weg

Und wie sähe das bei einem Bürojob aus?

"( Canabiskonsum kann einen Verlust des Führerscheins mit sich ziehen für längere Zeit.) Habe dir einen Artikel unten eingefügt wie schnell du den Führerschein los bist. "

Hier geht es nicht darum, dass der Arbeitnehmer berauscht fährt, sondern ob der bloße Cannabiskonsum zu Problemen führen kann.

Es kommt auf den genauen Job drauf an. Prinzipiell geht es den Arbeitgeber nichts an was du in deiner Freizeit macht, außer es hat Einfluss auf deine Arbeit. Mann könnte beispielsweise am Montag Morgen einen Drogentest bei einem Kraftfahrer machen (dazu müsste aber ein hinreichender Verdacht bestehen), ist der positive könnte der Kraftfahrer Probleme bekommen.

Woher sollte der AG das denn wissen?

Nein, er kann dich nicht dafür kündigen.

Durch arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Gesundheitsvorsorge (laut AG). Der Betrieb behauptet von sich selbst, er sei Anti Drogen und es haben angeblich schon Angestellte und Azubis den Job wegen Alkohol und anderen Drogen verloren

@Renolt

Bei der Arbeitsmedizinischen Untersuchung wird eigentlich kein Drogentest gemacht und der Arbeitsmedinier darf dem Betrieb auch nur mitteilen, dass du dort erschienen bist. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht. Die Ergebnisse bekommt der Arbeitnehmer nachhause zugeschickt.

@Renolt

Das erfährt der Betrieb nicht. Ein Drogentest darf da ohne dein Einverständnis ni ht gemacht werden.

Und ein evtl. positives Ergebnis erfährst nur du - nicht der AG. Da besteht Schweigepflicht.

@JayCeD

Jein, man kann als Arbeitnehmer durchaus die Offenlegung der Ergebnisse beim Arzt beantragen oder durch eine Betriebsvereinbarung allgemein festlegen, dass man die Ergebnisse bekommt. Zb Tauglichkeit Fahr- Steuer- und Regelaufgaben bei einem Außendienstler oder Staplerfahrer aufgrund des Schutzes Dritter.

Sofern dies nicht gemacht wird, kann man die Fahrerlaubnis entziehen und damit kann derjenige seine Tätigkeit nicht mehr ausführen. Wenn es keinen anderen Arbeitsplatz gibt, wäre eine betriebsbedingte Kündigung dann in Ordnung.

@floppydisk

Der Arbeitgeber kann niemandem die Fahrerlaubnis entziehen.

Ja, dies ist möglich.

Um näher auf deine Frage einzugehen, müsstest du noch deine berufliche Tätigkeit und die Branche verraten.

Wenn man als Beispiel einen Bürojob in einem Müllentsorgungsunternehmen nehmen würde?

@Renolt

Da hat das keine Auswirkungen, außer du willst dort die verantwortliche Person nach Entsorgungsfachbetriebsverordung werden. Dafür wärest du mit einen BtmG Eintrag im Führungszeugnis nicht geeignet.

@Renolt

müllarbeiter arbeiten an einer maschine und oft auch im straßenverkehr?

@robi187
Bürojob in einem Müllentsorgungsunternehmen

Auch in Entsorgungsunternemen gibt es eine Verwaltung. Die ist sogar erstaunlich groß weil das deutsche und europäische Abfallrecht massiven Papierkieg zur Folge hat.

@Renolt

Dann darfst du deine Arbeit weiter ausführen.

Wobei ich davon ausgehe, dass du keine Führungsposition hast.

@robi187

Auch in Müllentsorgungsunternehmen, gibt es reine Bürojobs.

Was soll also dein unsinniger Kommentar?