Mache ich mich strafbar wenn ich von einer Straftat weiß, damit aber nicht zur Polizei gehe?
Servus Leute, Hier geht es jetzt um eine rechtliche Frage. Ich fang von vorne an: Ein Freund von mir wurde vor einer Woche bei einer Party mit den Fäusten angegriffen, als er versucht hatte eine andere Person zu verteidigen. Die Freundin meines Kumpels packte darauf das Pfefferspray aus und sprühte im ordentlich was in die Augen. Der Angreifer, so blind wie er war, packte eine Glasflasche und schlug damit nach meinem Kumpel und traf dabei aber seine Freundin. Sie hat sich glücklicherweise nicht verletzt. Naja danach hat sich das erstmal alles aufgelöst.
Mein Kumpel war extrem sauer, dass er seine Freundin nicht beschützen konnte und passte am nächsten Morgen den Angreifer vor seinem Haus ab mit Pfefferspray und einem SChlagstock bewaffnet. Er sprühte dem Angreifer damit in die Augen und schlug ein paar mal zu. Danach rannte er weg.
Meine Frage ist jetzt, ob ich nur weil ich davon weiss mich strafbar mache oder kann mir da nichts passieren? Sollte das ans Licht kommen, dass ich davon was gewusst habe und nicht zur Polizei gegangen bin, was kann mir da passieren?
11 Antworten
Eine Anzeigepflicht besteht nicht, außer in den Fällen des Paragraphen 138 StGB. Dieser besagt, dass Du zur Anzeige verpflichtet bist, wenn du Kenntnis von dem Vorhaben oder der Ausführung einer schwerwiegenden Straftat hast und der Erfolg noch abgewendet werden kann. Da in deinem Fall der Erfolg bereits eingetreten ist, bist du nicht dazu verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.
Ich finde die Aktion absolut daneben und wenn Dein Kollege Ärger kriegt, hat er den redlich verdient. Das würde ich ihm auch deutlich sagen.
Ansonsten: da es Dein Freund ist.. Warst Du dabei? Weißt Du mit Sicherheit was passiert ist?
Ansonsten würde ich erstmal auf dem Standpunkt bleiben: ich weiß, dass ich nichts weiß.
Du musst halt abwägen. Freundschaft und welches Risiko Du eingehen willst. Hier gibt es sicherlich keine Strafrechtliche Beratung.
Dein Kollege ist echt ein Würstchen.
Wenn du nicht dabei warst kannst du ja nichts beweisen sondern nur spekulieren wie es vielleicht oder so abgelaufen ist.
Meines Erachtens (Bin kein Jurist) Betrifft Dich §138 Stgb.
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
Das ist aber auf jeden Fall schon passé, wenn Du im Vorhinein von dem Plan Kenntnis hattest.
Wobei. Ich glaube gefährliche Körperverletzung §224 gehört nicht zu 138
Denke das wird zu kompliziert und Menge Arbeit für die Polizei die keine Glaskugel besitzen.
Besser wäre das sollen doch die beiden Schläger gemeinsam ausmachen ..aber keiner traut sich aus guten Grund .- )) ..bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Richtig geraten! :D
Der kann doch selber zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Du bist zwar Mitwisser, aber Deine Mitwirkung ist nicht erforderlich.
Ich würde an deiner Stelle diese Frage gleich als Leserzuschrift an Deine Lokalzeitung schicken - natürlich unter voller Nennung Deines Namens und Deiner Adresse;-)
Sachen gibts, die gibts gar nicht....
danke Troll
Ja, du machst dich damit strafbar.
"Glaubst" du das nur, oder kannst du deine Aussage begründen?
okay danke.
aber was soll man da machen? ich kann ja schlecht zur Polizei gehen und meinen eigenen Kumpel verraten. Ich meine das Opfer des Angriffes war auch nciht gerade unschuldig
Wenn ihn Dein Kumpel krankenhausreif geschlagen haben sollte, wäre das schwere Körperverletzung. Das müsstest Du schon anzeigen.
Glaub denen nicht. Die labern alle nur Sachen "die sie irgendwie mal gehört haben" Naja deine Entscheidung. Ich rate dir nur; sei vorsichtig.
Deine Aussage ist falsch! Eine Anzeigepflicht besteht nicht, außer in den Fällen des Paragraphen 138 StGB. Dieser besagt, dass Du zur Anzeige verpflichtet bist, wenn du Kenntnis von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat hast und der Erfolg noch abgewendet werden kann.
ich war nicht direkt dabei, sonst wäre ich ja sozusagen Mittäter.