Mache ich mich strafbar wenn ich von einer Straftat weiß, damit aber nicht zur Polizei gehe?

11 Antworten

Eine Anzeigepflicht besteht nicht, außer in den Fällen des Paragraphen 138 StGB. Dieser besagt, dass Du zur Anzeige verpflichtet bist, wenn du Kenntnis von dem Vorhaben oder der Ausführung einer schwerwiegenden Straftat hast und der Erfolg noch abgewendet werden kann. Da in deinem Fall der Erfolg bereits eingetreten ist, bist du nicht dazu verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.

Ich finde die Aktion absolut daneben und wenn Dein Kollege Ärger kriegt, hat er den redlich verdient. Das würde ich ihm auch deutlich sagen.

Ansonsten: da es Dein Freund ist.. Warst Du dabei? Weißt Du mit Sicherheit was passiert ist?

Ansonsten würde ich erstmal auf dem Standpunkt bleiben: ich weiß, dass ich nichts weiß.

Du musst halt abwägen. Freundschaft und welches Risiko Du eingehen willst. Hier gibt es sicherlich keine Strafrechtliche Beratung.

Dein Kollege ist echt ein Würstchen.




BrainFac 
Fragesteller
 17.05.2015, 18:16

ich war nicht direkt dabei, sonst wäre ich ja sozusagen Mittäter.

MobyDickDarm  17.05.2015, 18:19
@BrainFac

Wenn du nicht dabei warst kannst du ja nichts beweisen sondern nur spekulieren wie es vielleicht oder so  abgelaufen ist.

AGPym  17.05.2015, 18:26
@AGPym

Wobei. Ich glaube gefährliche Körperverletzung §224 gehört nicht zu 138

MobyDickDarm  17.05.2015, 18:27
@AGPym

Denke das wird zu kompliziert und Menge Arbeit für die Polizei die keine Glaskugel besitzen.

Besser wäre das sollen doch die beiden Schläger gemeinsam ausmachen ..aber keiner traut sich aus guten Grund  .- )) ..bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

iurastudent1  18.05.2015, 11:51
@AGPym

Richtig geraten! :D

Der kann doch selber zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Du bist zwar Mitwisser, aber Deine Mitwirkung ist nicht erforderlich.

Ich würde an deiner Stelle diese Frage gleich als Leserzuschrift an Deine Lokalzeitung schicken - natürlich unter voller Nennung Deines Namens und Deiner Adresse;-)

Sachen gibts, die gibts gar nicht....

HEiskalt  17.05.2015, 18:21

danke Troll

Ja, du machst dich damit strafbar.

HEiskalt  17.05.2015, 18:13

"Glaubst" du das nur, oder kannst du deine Aussage begründen?

BrainFac 
Fragesteller
 17.05.2015, 18:13

okay danke.

aber was soll man da machen? ich kann ja schlecht zur Polizei gehen und meinen eigenen Kumpel verraten. Ich meine das Opfer des Angriffes war auch nciht gerade unschuldig

Herb3472  17.05.2015, 18:16
@BrainFac

Wenn ihn Dein Kumpel krankenhausreif geschlagen haben sollte, wäre das schwere Körperverletzung. Das müsstest Du schon anzeigen.

HEiskalt  17.05.2015, 18:23
@BrainFac

Glaub denen nicht. Die labern alle nur Sachen "die sie irgendwie mal gehört haben" Naja deine Entscheidung. Ich rate dir nur; sei vorsichtig.

kuzma030  18.05.2015, 11:55

Deine Aussage ist falsch! Eine Anzeigepflicht besteht nicht, außer in den Fällen des Paragraphen 138 StGB. Dieser besagt, dass Du zur Anzeige verpflichtet bist, wenn du Kenntnis von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat hast und der Erfolg noch abgewendet werden kann.