Stornierung eine Umzugsfirma?

4 Antworten

Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten.

Wird ein Vertrag gekündigt, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen. Er muß sich allerdings die Ersparnis anrechnen lassen, die er durch den Minderaufwand gehabt hat. Im Klartext: Er hat nach Bürgerllichem Gesetzbuch Anspruch auf entgangenen Gewinn. Unter Umständen habt Ihr mit dem Vertrag rechtswirksam AGB vereinbart, in der die Sache etwas genauer geregelt ist. Und 148,50 € - also 33 % Gewinn erscheint noch einigermaßen im Rahmen. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, daß Du vor Gericht so wahnsinnig viel Erfolg hättest, wenn Du dagegen angehen wolltest. Theoretisch könnte man vom AN den genauen Nachweis verlangen, aber der Richter würde erfahrungsgemäß wohl auf einen Vergleich drängen, der etwa bei diesen 33 % liegt.


Hegemon  09.09.2017, 00:35

Nachtrag:

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Punkt 7.5 der AGB dieser Firma: bei Stornierung durch den Kunden Anspruch auf ein Drittel des Auftragswertes.

zetra  09.09.2017, 12:10

Meine letzte Umzugsfirma hat mich im Termin mit der Bringung um eine Woche versetzt. Auf Luftmatratzen waren die Uuebernachtungen ertraeglich.

Von einer Regressforderung hatte man mich abgeraten, denn der Fall war ja gelaufen und der Aerger haette dann erst richtig begonnen.

Manchmal muss so eine"Kroete", aus reiner Vernunft, geschluckt werden.

Kommt drauf an. Wenn das so vereinbart war, dann ist das ok. Hätte ja auch sien können, dass Du gar nicht stornieren kannst, dann hättest Du 100 % zahlen müssen.

ob das rechtens ist, steht in den AGB.

Hey Baggerwalter

Schaue in die AGB-unter Auftragsstornierung.