Vertrag storniert - Höhere Gewalt / Entschädigungsansprüche?

3 Antworten

Das ist keine höhere Gewalt, sondern ganz normales Risiko Deines Auftraggebers.

Ja, natürlich.

Eine Universität ist keine höhere Gewalt.

Moin,

du kannst Entschädigung verlangen. Diese dürfte sich im Übrigen nach § 648 BGB richten.