Umzugsunternehmen musste Umzug abbrechen wegen Vertragsbruch , darf ich die Kosten in Rechnung dem Kunden stellen?

3 Antworten

Ehrlich gesagt, wäre ich als Unternehmen richtig sauer und würde das alles unter Ulk verbuchen. Natürlich könnte ich dem Auftraggeber eine Rechnung stellen. Sicherlich nicht den vollen Betrag, aber sicherlich einen Betrag X.

Aber ob sich der Aufwand lohnt und der Kunde das so einsieht bezweifle ich.

Wie gesagt, ich würde auf eine Rechnung verzichten und das als Lehrgeld bezeichnen und aus für die Zukunft lernen. Denn nach deiner Schilderung ist auch von eurer Seite etwas daneben gegangen.

PS.: War da keiner Vorort und hat sich den Auftrag aus der Nähe angesehen?

Ihr Unternehmen hat natürlich Recht auf Zahlung einer Entschädigung... aber wer Recht bekommt, steht wiederum auf einem anderen Zettel.
Versuchen Sie draus zu lernen: Zum Beispiel AGB anpassen oder Anzahlungen einführen.

das sollte man als firma wissen bzw. einen anwalt haben, den man fragen kann.

du hast dem kunden eine rechnung gestellt und die soll er bezahlen.

macht er das nicht, mahnt man und dann klagt man das geld ein