Haustürgeschäft Telekom erst Stornierung akzeptiert, nun 2 Brief!
Vor ein paar Wochen, hat meine Mutter ein Haustürgeschäft abgeschlossen. Dieser Auftrag wurde direkt wieder rückgängig gemacht. Eine schriftliche Bestätigung, das der Auftrag zurück gezogen worden ist, habe ich hier liegen. Nun kam heute mit der Post ein Brief von der Telekom in dem steht:
Sie möchten Ihren Auftrag vom 26.10 zurück nehmen.
Leider können wir Ihren Wunsch nicht erfüllen- dies hat folgenden Hintergrund: Wenn Sie bei uns schriftlich, telefonisch oder über das Internet bestellen, gilt für diesen Auftrag die gesetzliche Widerrufsfrist. Auftrage, die Sie persönlich bei einen unserer Vertriebspartner erteilen, unterliegt jedoch nicht dem Widerrufsrecht.
Aber das Stimmt doch so nicht oder? Ein Haustürgeschäft muss doch auch rückgänig gemacht werden können, wir haben uns an die Fristen gehalten und eine Bestätigung schiftlich vorliegen.
Da muss ich wohl zur Verbraucherzentrale oder andere Idee?
5 Antworten
Insbesondere Haustürgeschäfte genießen die Möglichkeit des Widerrufs. Sieh Dir § 312 BGB (juris.de) an.
- Widerruf muss nicht begründet werden.
- Erklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen. Rechtzeitiges Absenden reicht zur Fristwahrung. Das musst Du beweisen können. (Einschreiben mit Rückschein!)
- Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, wo der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält. (Belehrung in Textform, Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist, Hinweis auf den Fristbeginn, Widerrufsfrist und darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt, enthalten, Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist mit Eingang beim Empfänger.
Halt das Ding am Laufen, heißt, schick ein zweites Schreiben, in dem Du Deine Sachkenntnis zeigst, schreib, dass das Geschäft trotz persönlichem Abschluss bei einem Vertreter als Haustürgeschäft gilt und daher die dargelegte Widerrufsmöglichkeit gilt, die ja vom Unternehmen bereits bestätigt wurde. Schreib, dass Du Dich ansonsten an Verbraucherschutz und Anwalt wendest.
Viel Erfolg
Ein Haustürgeschäft liegt vor, wenn der Vertriebsbeauftragte (Vertreter) unangemeldet beim Kunden erscheint. Ob das jetzt so war, müsst ihr selbst wissen. Aber wenn dieser Widerruf bestätigt wurde, könnt ihr ja einfach eine Kopie davon an die Telekom schicken. Ansonsten Beschwerde an die Verbraucherzentrale sowie Bundesnetzagentur.
ja, wende ich schnellstmöglich an die verbraucherzentrale. haustürgeschäfte sind nämlich verboten und können gar nicht direkt an der tür abgeschlossen werden. ich hatte mal aufdringliche vertreter von vodafone vor der tür. haben mich schwindelig geredet so dass ich auch unterschrieben habe. hab paar tage später einen brief bekommen, diesen hätte ich bestätigen müssen um den vertrag entgültig abzuschließen. hab ich nicht getan, kein vertrag! viel erfolg!!
echt? dann hab ich wohl glück gehabt
Ich denke auch, das Beste ist, du wendest dich an die Verbraucherzentrale. Aber das ist mal wieder typisch Teledoof!
Naja wenn du schon eine bestätigung hast das die die Kündigung angenommen haben dann schick das denen nochmal zu. Recht haben die auch denn der vertreter der bei dir von der Telekom war, war nicht von der Telekom. Der war von irgend einer anderen Firma hatte nur Telekomsachen an und behauptete das er von der Telekom sei. Es gibt keine Haustürvertreter mehr bei der Telekom. Nur im Geschäftskundenbereich und der kommt auch nur auf wunsch zum Kunden und schließt dort die Verträge ab. Also war die Person die bei euch war sag ich ma aus Mediamarkt der einfach zusätzlich paar verträge abschließen wollte. Also nicht von der Telekom und nicht an das Widerrufsrecht der Telekom gebunden. Ich sag ma z.b. du bist an das widerrufsrecht von Mediamarkt gebunden. Guck ma nach was auf dem Vertrag steht ob da ein Name oder so steht und welche Abteilung un schick mir die ma bitte. Will mal bei mir an der Arbeit nachschauen, ob es den bei uns direkt gibt.
Wisst ihr was ich meine? Ist etwas blöd geschrieben.
LG Dennis
Haustürgeschäfte sind nicht verboten. Dafür gibt es ja ursprünglich das Widerrufsrecht, das dann auf das Fernabsatzgesetz ausgedehnt wurde.