Stiller Alarm, wer zahlt?

4 Antworten

Im Regelfall sind die Unternehmen die solche Maßnahmen haben gegen Fehleinsätze versichert. Solange der Alarm nicht nachweislich vorsätzlich falsch ausgelöst wurde musst Du ihn als Mitarbeiter auch nicht bezahlen. Sollte Dir das öfters passieren, kannst Du durchaus auch irgendwann mal mit zu Kasse gebeten werden. Aber so wie Du es schilderst ist es das erste mal passiert. Dann nur Vorsicht dir die Zukunft

Falls eine Rechnung kommen sollte, der Arbeitgeber. Es war ein Versehen und Du hättest besser eingewiesen werden müssen

Wenn, dann der Arbeitgeber. Er könnte es auch nur von dir zurückverlangen, wenn du fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hättest. Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass du Kenntnis vom Knopf und dessen Funktion und Folgen hast. Kannst du aber nicht haben, wenn du nicht ordentlich eingewiesen wurdest.

Wenn, dann kann der AG es höchstens vom beteffenden Marktleiter einfordern oder wer auch immer für die Einweisung der Mitarbeiter verantwortlich war und dies nicht getan hat.

Du mußt es nur glaubwürdig darstellen, der Rest ist Sache Deines Arbeitgebers. Falls Du eine Einweisung an der Kasse hattest, solltest Du aber prüfen was Du danach ggf. unterschrieben hast.

Und dann sollte man Dir die entsprechende Schulung geben.