Alarm aus Versehen ausgelöst? Wer zahlt?

3 Antworten

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Ihr Arbeitgeber hätte Sie darauf hinweisen müssen, dass dieser "Papierfitzel" zum Alarmsystem gehört.

Grundsätzlich richtet sich die Forderung der Polizei erst einmal gegen den Arbeitgeber.

Dann kommt es darauf an, ob Ihr Arbeitgeber bezahlt oder versucht Sie in Haftung zu nehmen. Direkt vom Lohn abziehen darf der Arbeitgeber die Kosten nicht, solange Sie mit einer solchen Schadensregulierung nicht einverstanden sind. Will der Arbeitgeber Sie gegen Ihren Willen in Haftung nehmen, müsste er zivilrechtlich gegen Sie vorgehen.

Der Arbeitgeber müsste Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, damit er Sie haftbar machen kann.

Hier ein sehr hilfreicher Link:

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchHaftungArbeitnehmer.html

P. K.

Ich danke dir, für deine Antwort.

Dann werde ich mal sehen, was die nächsten Tage ergeben.

wunder warum will denn die Polizei Geld haben, wenn sie nur angerufen hat und nicht ausgerückt ist ?

Also von der Rechtslage habe ich gar keine Ahnung, nur gesunden Menschenverstand. .. Erstmal bin ich der Meinung, dass dein Arbeitgeber dir diesen Knopf mit als erstes hätte zeigen müssen. Zweitens denke ich, selbst wenn du den Knopf gekannt hättest, sollte dies doch über irgendeine Versicherung laufen, solang du ihn nicht grob fahrlässig gedrückt hast. Und drittens, wie bereits erwähnt: Wofür will die Polizei denn Geld ? Für ein Ortsgespräch ? Ich glaube, du musst dir keine Sorgen machen, dass da was an dir hängen bleibt.

LG Nina

Hallo Nina,

danke für deine Antwort.

Ich hatte vergessen zu schreiben, dass die Streife kurz bei mir reinkam um sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist.

Die beiden Polizisten waren aber Stunden davor schon einmal da, weil ich eine Anzeige aufgeben musste, da jemand getankt hat ohne zu bezahlen... was ein Tag :-/.

@Letschka

Ach so...hm naja, aber so teuer kann ja ein kurzer Besuch der Streife nicht sein...haben ja keine 100schaft losgeschickt ;-)

Hast denn schon mit deinem Chef gesprochen ? Kannst ihn ja dann mal fragen, ob es noch etwas gibt, was du wissen solltest ;-)

du kannst als arbeitnehmer nur für solche schäden belangt werden, die du vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hast. für alles andere haftet dein arbeitgeber. wenn das hier überhaupt ein kostenpflichtiger schaden sein sollte, war das nicht mal fahrlässig, sondern zählt so wie ein unfall.