Krankmeldung als Aushilfe?

6 Antworten

Soweit Dein AV keine Klausel enthält, nach der eine ärztliche AU ab dem ersten Tag der Erkrankung gefordert wird, musst Du das nicht.

Um Unklarheiten und "Animositäten" Deines Arbeitgebers zu vermeiden würde ich Dir in einer solchen Situation zur Vorlage einer AU-Bescheinigung raten.

Bei Krankmeldungen einen Tag vor dem Urlaub reagieren Arbeitgeber doch gerne etwas "verschnupft".

Auch als Aushilfe musst du auf jeden Fall Bescheid sagen, wenn du wegen Krankheit ausfällst! Und zwar sofort, wenn du weißt, dass du krank bist, nicht erst ein paar Tage später.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung musst du laut Gesetz erst vorlegen, wenn du mehr als drei Tage krank bist. Allerdings hat hier der Arbeitgeber auch das Recht, direkt ab dem ersten Krankheitstag eine AU zu verlangen. Da musst du also nachfragen, wie das bei deinem Arbeitgeber gehandhabt wird. Kannst du direkt machen, wenn du anrufst und Bescheid sagst, dass du krank bist, siehe oben ;).

das steht in deinem arbeitsvertrag und kann unterschiedlich geregelt sein.

falls du montags immer noch krank bist, solltest du auf jeden fall eine krankmeldung abgeben, damit du dir die urlaubstage sparst - wenn du im urlaub krank bist, bist du krank und das zählt nicht als urlaub.

Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn Du Dir einen Schein vom Arzt holst - ja! Schaden kann der nicht!

ja weil du sonst minusstunden hast.

Auf wie viel Stunden bist du eingestellt und hast du die Woche schon gearbeitet?