Steuern ans Finanzamt?

4 Antworten

Die Schrotthändler müssen sich beim Ankauf die Personalien des Verkäufers notieren und die gezahlten Preise festhalten.

Wenn jetzt bei "Deinem" Händler ein Prüfung des Finanzamts durchgeführt wurde, hatte sich der Prüfer bestimmt einige Angaben zu Einlieferern einschließlich Zahlungen an diese Personen notiert und den Finanzämtern der Einlieferer mitgeteilt.

Wenn Du an mehrere Schrotthändler verkauft hast, wird das problematisch.

Das Finanzamt wird Dir nämlich mitteilen, dass es Zahlen vom Schrotthändler "A" hat.

Damit ist es in einer starken Position. Wenn Du nämlich angibst, Du hast an den Schrotthändler "B" für einen bestimmten Eurobetrag verkauft, nimmt das Finanzamt das erst einmal zur Kenntnis. Es wird Dich aber später fragen, ob Du noch an andere Händler verkauft hattest. Und jetzt...?

Das ist gar nicht so einfach zu beantworten! Wenn man privat Schrott zu einer Annahmestelle bringt und dafür ein paar Euro kassiert, interessiert das das Finanzamt grundsätzlich erst einmal nicht. Wenn du dies aber regelmäßig betreibst, wird das zu einer sogenannten nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen und dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit und damit meldepflichtig (inklusive Gewerbeanmeldung!) Jede Verkaufstätigkeit, die nachhaltig (also sich mehrfach wiederholend) ausgeübt wird (z.B. auch Trödelmarkt, internet-Verkäufe) gilt als Gewerbe!!

Du zahlst solange keine Steuern, wie du mit deinem zvE unter dem Grundfreibetrag bleibst (2014 = 8.354 Euro).

In das zvE fallen alle deine Einkünfte i.S.d. § 2 EStG, nicht nur der Erlös aus Schrottverkäufen.

svenni9875 
Fragesteller
 02.04.2015, 12:43

Achso das heißt wenn ich unter 8354 Euro einnehme muss ich nichts abführen

svenni9875 
Fragesteller
 02.04.2015, 12:45
@svenni9875

Auch wenn es 2010.11 und 12 War ?

tt290  02.04.2015, 13:32
@svenni9875

Wie hoch die Grundfreibeträge in den vergangenen Jahren waren, verrät dir Google (die steigen i.d.R. jährlich etwas an).

Welche Einnahmen hast du denn noch? Du wirst ja wohl kaum nur vom Schrottverkauf gelebt haben können.

Gegebenenfalls wäre etwaig erhaltenes Arbeitslosengeld in den Progressionsvorbehalt mit einzubeziehen.

Und an Brunnhilde - jeder der schonmal einen Steuerbescheid in der Hand hatte bzw. in der Lage ist, eine Suchmaschine zu bedienen, kommt darauf, was zvE (nicht: zVe) bedeutet: "zu versteuerndes Einkommen".

brunnhilde  02.04.2015, 13:00

Du musst es aber angeben. Außerdem wäre es gut zu wissenwas "zVe" bedeutet...

Ist es aus dem eigenen Haushalt, ist es nicht zu versteuern. Ist es selbst gesammelt, dann sind es gewerbliche Einkünfte.

Das heißt, ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Ob Steuern zu zahlen sind, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab (zvE).