Muss man Steuern für mögliche Mieteinnahmen zahlen auch wenn man keine Miete bekommt?
Hallo zusammen, ich wohne bei meinem Freund der noch bei seiner Mama wohnt und wollte mich ummelden. Wir zahlen keine Miete aber ich hab gelesen, dass vom Finanzamt bei einer Ummeldung seiner Mutter unterstellt wird dass sie Mieteinnahmen hat und sie diese dann versteuern muss (also Steuern für eine mögliche Miete in der Höhe wie die Miete hier üblich ist).
Kennt sich hier jemand damit aus? Muss sie also auf jeden Fall Steuern zahlen auch wenn sie keine Mieteinnahmen hat?
Danke für eure Hilfe :)
6 Antworten
Da hast Du was falsch gelesen oder verstanden.
Ummelden kannst Du Dich nur mit der Wohnungsgeberbestätigung. Die ist seit November 2015 Pflicht.
Die Ummeldung beim EMA hat nichts mit Steuern oder evtl. Vermietung zu tun.
Gut möglich, dass das Finanzamt auf dumme Gedanken kommt. Aber wenn Du keine Miete zahlst, muss die Mutter auch keine versteuern.
Bleibt die Frage der Beweisbarkeit - wenn Du kaum Einkommen hast, stellt sich die Frage aber auch nicht.
Du wohnst bei Deinem Freund, der bei seiner Mama wohnt. Das ist ein Haushalt und da fällt sicher keine Miete und dementsprechend auch keine Verpflichtung an, Steuern für imaginäre Einnahmen zu zahlen
Selbst wenn Dein Freund Deiner Mama was beisteuern muss und Du bist so fair und übernimmst davon die Hälfte, indem Du Deinem Freund was zahlst, ergibt sich daraus kein Mietverhältnis.
Bei so einer Situation gibt es nur einen Fall, bei dem tatsächlich Mieteinnahmen geschätzt werden könnten.
Angenommen, das Haus hat 2 Wohnungen, beispielsweise eine Einliegerwohnung in der Hauptwohnung und die Mama wäre nun der Ansicht, sie könnte Ausgaben, die anteilig auf die Einliegewohnung steuerlich absetzen. In diesem Fall geht man in der Tat davon aus, dass das nur dann geht, wenn auch Mieteinnahmen erzielt werden. Diese Mieteinnahmen dürfen aber nicht einfach 1 € betragen, sondern es wird die übliche Marktmiete angesetzt. Wenn Familienangehörige die Wohnung bewohnen, geht man davon aus, dass 60 % der Marktmiete gezahlt werden. Liegt die Miete noch weiter darunter, glaubt das das FA nicht, sondern setzt 60 % als Einnahmen an. Ob sich dann noch ein Steuervorteil ergeben würde, hängt vom Einzelfall ab.
Das trifft aber auf Euren Fall nicht zu. Das Beispiel sollte nur zeigen, in welchem Fall so etwas eintreten könnte.
Wenn es keine Miete gibt, kann auch nichts versteuert werden und Kosten und Lasten bleiben bei "Verschulden" des Vermieters auch unberücksichtigt.
§ 11 EStG
Was hat das jetzt mit der Ummeldung beim EMA zu tun?
Danke, aber die Ummeldung an sich ist ja nicht das Problem, ist nur die Frage ob durch die Ummeldung (mit dem Formular) dann die (nicht vorhandenen) möglichen Mieteinnahmen versteuert werden müssen... Weißt du da was?