Muss man Steuern für mögliche Mieteinnahmen zahlen auch wenn man keine Miete bekommt?

6 Antworten

Da hast Du was falsch gelesen oder verstanden.

Ummelden kannst Du Dich nur mit der Wohnungsgeberbestätigung. Die ist seit November 2015 Pflicht.

landy249 
Fragesteller
 23.07.2016, 14:07

Danke, aber die Ummeldung an sich ist ja nicht das Problem, ist nur die Frage ob durch die Ummeldung (mit dem Formular) dann die (nicht vorhandenen) möglichen Mieteinnahmen versteuert werden müssen... Weißt du da was?

anitari  23.07.2016, 14:11
@landy249

Die Ummeldung beim EMA hat nichts mit Steuern oder evtl. Vermietung zu tun. 

Gut möglich, dass das Finanzamt auf dumme Gedanken kommt. Aber wenn Du keine Miete zahlst, muss die Mutter auch keine versteuern.

Bleibt die Frage der Beweisbarkeit - wenn Du kaum Einkommen hast, stellt sich die Frage aber auch nicht.

Du wohnst bei Deinem Freund, der bei seiner Mama wohnt. Das ist ein Haushalt und da fällt sicher keine Miete und dementsprechend auch keine Verpflichtung an, Steuern für imaginäre Einnahmen zu zahlen

Selbst wenn Dein Freund Deiner Mama was beisteuern muss und Du bist so fair und übernimmst davon die Hälfte, indem Du Deinem Freund was zahlst, ergibt sich daraus kein Mietverhältnis.

Bei so einer Situation gibt es nur einen Fall, bei dem tatsächlich Mieteinnahmen geschätzt werden könnten.

Angenommen, das Haus hat 2 Wohnungen, beispielsweise eine Einliegerwohnung in der Hauptwohnung und die Mama wäre nun der Ansicht, sie könnte Ausgaben, die anteilig auf die Einliegewohnung steuerlich absetzen. In diesem Fall geht man in der Tat davon aus, dass das nur dann geht, wenn auch Mieteinnahmen erzielt werden. Diese Mieteinnahmen dürfen aber nicht einfach 1 € betragen, sondern es wird die übliche Marktmiete angesetzt. Wenn Familienangehörige die Wohnung bewohnen, geht man davon aus, dass 60 % der Marktmiete gezahlt werden. Liegt die Miete noch weiter darunter, glaubt das das FA nicht, sondern setzt 60 % als Einnahmen an. Ob sich dann noch ein Steuervorteil ergeben würde, hängt vom Einzelfall ab.

Das trifft aber auf Euren Fall nicht zu. Das Beispiel sollte nur zeigen, in welchem Fall so etwas eintreten könnte.

Wenn es keine Miete gibt, kann auch nichts versteuert werden und Kosten und Lasten bleiben bei "Verschulden" des Vermieters auch unberücksichtigt.

§ 11 EStG

anitari  23.07.2016, 19:57

Was hat das jetzt mit der Ummeldung beim EMA zu tun?

kevin1905  23.07.2016, 21:06
@anitari

Nichts.

Aber das war auch nicht die Frage.