Handel mit Schrott

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Sobald Du Dir Waren (und wenn es "nur" Schrott ist) mit dem Ziel kaufst oder besorgst, um diese gewinnbringend zu verkaufen, handelst Du gewerblich. Und damit benötigst Du dann einen Gewerbeschein. Sobald Du dann einen Gewerbeschein hast, meldet sich das Finanzamt automatisch bei Dir.

Sowie Du Dich an die Öffentlichkeit wendest. Das ist schon dann der Fall, wenn Du zum Zweck ein Nebeneinkommen zu haben Deine Familienangehörigen oder Freunde fragst. Übersteigen Deine Aufwendungen die Einnahmen (Du fährst und bringst die Sachen zum Händler) dann wäre das in solchen Fällen wohl noch Nachbarschaftshilfe. Besteht aber die Möglichkeit, dass bald mehr Einnahmen als Ausgaben sind und dabei geht es dann bereits um die Möglichkeit dann bedeutet das: Gewerbe anmelden.

Aber Vorsicht! Gerade der Bereich der Abfallentsorgung ist nicht der einfachste in der Gewerblichkeit. Es geht um die Einhaltung der gesamten Vorschriften zur Entsorgung. Ob Rest- oder Wertstoff. Das hast Du dann sicher zu stellen. Den Behörden ist es wirklich ernst damit. Das sieht man auch daran, dass sogar (aber allgemein bei allen die mit gebrauchten Dingen zu tun haben) das polizeiliche Führungszeugnis im Rahmen der Gewerbeerlaubnis kontrolliert wird. Ob Du für die rechtlichen Geschichten einen extra Sachkundenachweis beibringen musst, dass kann ich Dir nicht sagen. Da kann man aber beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen und ob es dort auch eine entsprechende Anbieterliste gibt.

Nebenbei lohnt sich das ganze wohl kaum und eine Existenz darauf zu bauen, dass ist wahrscheinlich auch zu schwach. Als Geschäftsidee vermutlich nicht der Bringer.

In Ergänzung meiner Vorredner: Es kommt nicht auf die Höhe der Umsätze oder des Gewinns an sondern auf die Nachhaltigkeit und die Gewinnerzeilungsabsicht an.

Beispiel.

  1. Dein Nachbar ist Messi und gelobt Besserung. Er bittet Dich deshalb seine 100 verrosteten Fahrräder zu entsorgen und überlässt Dir für Deine Hilfe den Schrotterlös. Du packst alles auf Deinen Hänger und fährst 5x (je 10 km) zum Schrotthändler. Der zahlt Dir insgesamt 100 EUR. Dein Gewinn abzgl. Entfernungspauschale von 85 EUR ist kein Gewerbe, da es an der Nachhaltigkeit mangelt.
  2. Gleiches Beispiel wie zuvor aber: Der Freund Deines Nachbarn ist ebenfalls Messi und ganz begeistert von Deiner Arbeit. Du entsorgst nun auch seine 100 verrosteten Schubkarren und machst wieder 85 EUR Gewinn. Beide Geschäfte aus Bsp. 1 und 2 zusammen sind gewerblich, da sowohl Nachhaltigkeit als auch Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen ist.
  3. Dein Opa ist im Pflegeheim und bittet Dich sein Pfandgut zum Diskouter zu bringen. Du fährst dort 5km hin und erlöst 1,50 EUR. Nach Abzug der Entfernungspauschale kommst Du mit +/- 0 raus. Das machst Du jetzt jede Woche um dem Opa zu helfen. Es ist kein Gewerbe, da zwar nachhaltig aber ohne Gewinnerziehungsabsicht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Schrott als Gebrauchsgegenstand (z.B. Auto) von dir gekauft wurde nicht. Wenn du den Schrott beim Sperrmüll eingesammelt hast dann ja.