Ebay Shop eröfnnen, welche Steuern muss ich zahlen?

Finanzamt - (Kleidung, eBay, Steuern)

5 Antworten

Du solltest Dich bitte mit Deiner örtlichen Industrie- und Handelskammer darüber unterhalten.

Dann wäre noch das Gespräch mit einem Steuerberater sinnvoll.

Und ausserdem, weiss ich nicht, ob eBay z.Zt. für einen Neustart so sinnvoll ist. Seit letztem Herbst spielt eBay für alle Neuverkäufer die "Sparkasse" und ab dem Sommer für alle Verkäufer:

http://www.gutefrage.net/tipp/ebay-und-das-geplante-neue-kassier-verfahren-fuer-alle-verkaeufer

Mir erscheint das Konzept noch zu suspekt, um ab dem Sommer da als Privatverkäufer weiter zu verkaufen, geschweige, denn als gewerblicher Neuverkäufer zu starten.

Die privaten Neuverkäufer, die diesem "Kassier-System" untrliegen, sind schon in Mengen in den Hilfe- und Diskussionsforen aufgeschlagen und warten auf die Auszahlung des ihnen zustehenden Geldes.

Für alle Verkäufer heißt es erst einmal: Versandkosten (nur versichert) in Vorlage treten und dann hoffen, dass der Käuzfer ehrlich und korrekt die Auslieferung bewertet, damit das Geld hoffentlich korrekt ausgezahlt wird.

Und hier dann mal ein Beitrag, wieso z.B. auch Käufer so ihre Probleme mit dem neuen Zahlverfahren haben:

http://community.ebay.de/topic/Sicherheit-F%C3%BCr-K%C3%A4ufer/Unf%C3%A4hig-K%C3%A4uferschutz-Erstattet/1900061313

Das kann einem Verkäufer auch so passieren, abgesehen von der Unmöglichkeit einer nicht korrekten Reklamation des Käufers über eBay und dann ist Geld und Ware des Verkäufers futsch

@Kilse

Und dann besteht noch für Neuverkäufer diese grosse Gefahr:

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=verkaufsagenten-betrug

Angeworben werden diese selbst Betrogenen über Anzeigen z.B. in sozialen Netzwerken, eBay-Kleinanzeigen oder örtlichen Zeitungen (letzteres allerdings weniger).

Für die kassierten und weitergeleiteten Beträge müssen diese Vertragspartner der Käufer haften! Denn die Kaufverträge werden, wie bekannt, zwischen dem eBay-Verkäufer und dem eBay-Käufer geschlossen.

Und hierfür gilt die Maxime: Nur verkaufen, was man selber vorliegen hat. Nichts auf Lieferversprechen hin verkaufen!

Das was Du tust ist ein ganz normales Handelsgewerbe. Der Beginn ist bei der Gemeinde anzuzeigen. Ein paar Tage/Wochen danach bekommst Du einen Schrieb vom Finanzamt, einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Wenn Du den hast, gehst Du auf www.finanzfrage.net und sucht nach dem Tipp von EnnoBecker zur Kleinunternehmerregelung.

Wenn du einen Ebayshop eröffnen willst, musst du natürlich (beim Gewerbeamt) ein Gewerbe anmelden. Dann meldet sich auch das Finanzamt und teilt dir eine Steuernummer zu, die du in deinem Impressum und auf jeder Rechnung angeben musst. Eine anständige Buchführung ist unverzichtbar, denn am Ende des Jahres musst du eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben.

Wie hoch die Steuern sind, kommt darauf an, was du sonst noch an Einnahmen hast.

dann solltest du dich als erstes mal informieren was du alles tun und lassen musst. Gewerbe anmelden, Kleinunternehmer ja oder nein, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, einfache Buchführung, absetzbare Kosten etc.pp

Nettopreis + Mehrwertsteuer.

Korrekt, Rechnungen usw musst du alle aufbewahren