Was steht auf einer Abrechnung über Umsatzsteuer vom Finanzamt?

4 Antworten

diese Aufstellung bekommt man vom Steuerberater der die Steuererklärung an das Finanzamt schickt. Der bekommt auch die Erklärung des Finanzamts zur Kontrolle. Falls ihr keinen Steuerberater habt, bekommt ihr einen Bescheid vom Finanzamt

wir haben keinen Steuerberater. Also das beudetet, dass wir noch ein Schreiben mit dieser Aufstellung von Finanzamt bekommen, ja?

Weisst du vielleicht, wie lange es dauert, bis man dieses Schreiben bekommt??

Danke für deine schnelle Antwort!!!

@MissCathy

das kann ich dir leider nicht sagen weil ich einen Steuerberater habe. Das beste ist nach wie vor, beim Finanzamt direkt nachfragen.....wie ihr ja schon vor hattet

Umsatzsteuer hat doch nichts mit Gewinn, also auch nichts mit Einnahmen und Ausgaben zu tun. Mit Umsatzsteuer wird doch - wie der Name schon sagt - nur der Umsatz besteuert.

Natürlich steht auf einer Mitteilung über Umsatzsteuer oder auf einem Bescheid über Umsatzsteuer auch drauf, welcher Umsatz als Bemessungsgrundlage für die zu erhebende Umsatzsteuer diente. Aber das kannst du für den Kredit nicht gebrauchen.

Für eine Finanzierung musst du der Bank vielmehr den Einkommensteuerbescheid vorlegen sowie - damit die darin genannte Zahl "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" transparenter wird - die Gewinnermittlung in Form von Bilanz/GuV bzw. Einnahme-Überschussrechnung.

danke für deine Antwort.

Mein Ehemann kümmert sich darum. Er hat mit dem Finanzamt darüber gesprochen, das er diesen "Einkommensteuerbescheid" brauch, weil wir einen Kredit aufnehmen wollen. Also gehe ich davon aus, dass dieser Bescheid noch kommt? Kann mir einer sagen, wie lange das dauern kann, bis der kommt?

Liebe Grüße....

@MissCathy

In der Regel kommt der Einkommensteuerbescheid 6 bis 10 Wochen nach Einreichung der Einkommensteuererklärung.

Die Mitteilung über Umsatzsteuer geht deswegen schneller, weil das Finanzamt da zunächst überhaupt nichts prüft, sondern lediglich automatisiert vergleicht, ob die Voranmeldungsbeträge richtig angegeben sind. Falls nicht, gibt es einen Umsatzsteuerbescheid; der scheint aber in deinem Fall nicht nötig gewesen zu sein.

@blackleather

Abrechnung über Umsatzsteuer bedeutet im Regelfall, dass die Kennzahl 816 richtig und die Kennzahl 820 falsch ausgefüllt war, es wurden als die Vorauszahlungen falsch angerechnet. Sonst wäre gar nix rausgegangen.

Eine Umsatzsteuer-Abrechnung versendet das Finanzamt, wenn die eingereichte Umsatzsteuer-Erklärung ohne Änderungen vom Finanzamt übernommen wird. Ein Umsatzsteuer-Bescheid ergeht nur dann, wenn das Finanzamt die Angaben aus der eingereichten Erklärung inhaltlich beanstandet, was dann im Einzelnen aus dem Bescheid hervorgeht. Das Finanzamt muss innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung der Umsatzsteuererklärung eine Abrechnung oder Steuerbescheid an den Steuerpflichtigen versenden.

Bei der Einkommensteuererklärung ist das etwas anders. Aufgrund der Komplexität kann die Bearbeitung erheblich länger dauern. Hier gibt es auch keine zeitlichen Vorgaben für die Bearbeitungsdauer. Wenn es sehr lange dauert, kann ich nur empfehlen einmal beim Sachbearbeiter nachzufragen.

Ne, nicht afu diesem Brief. Entweder auf Deiner Gewinn und Verlustrechnung vom Steuerberater oder auf dem Einkommensbescheid vom Finanzamt.