Wie „zahlt“ man steuern als freiberuflicher Berater?

3 Antworten

Erstmal solltest du deine Tätigkeit zeitnah beim FA anmelden.

Im FSE musst du deine zu erwartenden Einkünfte im Jahr des Beginns des Tätigwerden und im Folgejahr angeben. Diese Werte sind natürlich von dir nur zu schätzen, das kannst du meist ja nicht genau wissen. Das weiß das FA und wenn im FSE ein anderer Wert steht als am Ende in der Erklärung kommt auch nicht sofort die Steuerfahndung ins Haus.

Anhand dieser Werte kann es passieren, dass das FA dir Vorauszahlung zur ESt festsetzt. Diese sind Quartalsweise zu zahlen, immer am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres. Diese Vorauszahlungen kannst du auch selbst anpassen per Antrag, denn deine Auftragslage kann sich ja jederzeit ändern und der zu erwartende Gewinn wird höher/niedriger.

Solltest du wirklich freiberuflich sein, bist du nicht verpflichtet Bücher zu führen, was natürlich nicht heißt das du am Ende des Jahres nichts erklären musst. Du musst anstatt einer Bilanz eine Anlage EÜR abgeben. In dieser erklärst du wie du den Gewinn laut der Anlage S der Einkommensteuererklärung zustande kommt.

Die Einkommensteuererklärung musst du mit Ablauf des Veranlagungszeitraums (das Jahr) abgeben, dazu bist du verpflichtet und hast ohne Steuerberater grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit. (Aktuell sind die Fristen anders aufgrund der Corona Pandemie)

Mit Steuerbescheid teilt dir das Finanzamt dann mit wie hoch deine zu zahlende Steuer im Veranlagungszeitraum ist, davon wird natürlich noch die gezahlten Vorauszahlungen abgezogen und am Ende entsteht eine Zahllast für dich oder eben es kommt zu einer Erstattung. Ebenfalls werden die Vorauszahlungen die du künftig zu leisten hast mit diesem Bescheid festgesetzt (sollte dies nicht geschehen und es sind bisher welche zu leisten, ändern sich diese idR auch nicht, da dafür ein neuer Bescheid erforderlich wäre)

Ich hoffe ich konnte dir so erstmal alles halbwegs verständlich erklären.

Du machst einmal jährlich deine Einkommensteuererklärung und meldest dem Finanzamt damit deinen Gewinn. Darauf basierend wird die Steuer ermittelt, die das FA dann entweder - bei vorliegender Einzugsermächtigung - von deinem Konto einzieht, oder du überweist sie an dieses.

Bei hohen Einnahmen kann das Finanzamt darauf basierend für das kommende Geschäftsjahr auch Vorauszahlungen festlegen.

Der freelancer führt Buch - Buchhaltung - und meldet seinen Rohgewinn ! Die Finanzbehörde ermittelt danach die fällige Steuer ! Die meldet dem auch die folgenden Teilzahlungstermine .

anTTraXX  28.05.2022, 17:54

Ziemlich viel falsches bei!

Kuestenflieger  28.05.2022, 17:55
@anTTraXX

primi ! gib ihm hilfe .