Steuerklasse bei Hinzuverdienst als rentner?
Hallo,
ab Juli bin ich Renter, immerhin 290 EUR,
ich kann ca. 11000 EUR / Jahr als Selbstständiger hinzuverdienen.
Muss der dann mit Steuerklasse 6 versteuert werden?
Danke für Tipps
Joachim
3 Antworten
Kommt drauf an...
falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert laut der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht:
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuer-veranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
ich kann ca. 11000 EUR / Jahr als Selbstständiger hinzuverdienen...
Soll ich Rentenantrag lieber zurückziehen?
Wieso denn nur 11.000€ hinzuverdienen???
2022 können Rentnerinnen und Rentner vor Erreichen des regulären Rentenalters 46.060 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wird. Mit Beginn der Corona-Pandemie war die Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben worden.
Gruß siola55
Wenn du tatsächlich selbständig bist, solltest du eigentlich wissen, dass du mit den Lohnsteuerklassen gar nichts zu tun hast.
Selbständig hat ja eh keine Steuerklasse, ansonsten hättest du die Steuerklasse1 bzw. 4 oder 3/5, wen verheiratet. Die Steuerklasse 6 ist ja für einen Zweitjob, den hast du ja nicht.
Du musst aber eine Steuererklärung machen, wegen der Rente und es könnte zu (geringen) Nachzahlungen kommen wegen der bisher unversteuerten Rente. Der zu versteuernde Anteil wird mit deinem Einkommen dann zusammen verteuert.
Hallo, ja ich weiß aber der Hinzuverdienst soll dann lt. Tabelle wie Stkl. 6 versteurt werden. Mag sein dass ich 2 Jobs haben werde