In welche Steuerklasse gelingt man, wenn man einen Teilzeitjob und noch einen Minijob hat?
Ich habe einen Teilzeitjob (20 std/Woche), und daneben möchte ich noch einen Minijob (3 std/Woche) übernehmen. Normalerweise bin ich in der 1. Steuerklasse. Ich will nur nicht, dass man nach der Übernahme des Minijobs in die 5/6 Steuerklasse rutscht, weil dann lohnt sich gar nicht einen Minijob zu haben. Kennt sich damit jemand aus? Wie funktioniert das?
3 Antworten
Normalerweise bin ich in der 1. Steuerklasse. Ich will nur nicht, dass man nach der Übernahme des Minijobs in die 5/ 6 Steuerklasse rutscht, weil dann lohnt sich gar nicht einen Minijob zu haben.
Hi Natasa29,
wenn du vermeiden willst, daß dein Minijoblohn in die Looser-Steuerklasse 6 (bei welcher ab dem ersten Euro Verdienst Lohnsteuer fällig ist) gestuft wird, dann mußt du einfach darauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann benötigst du nämlich gar keine Lohnsteuerklasse und du mußt diesen Minijoblohn nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben ;-)
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Somit hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 10.000€ einkommensteuerfrei für deine Teilzeittätigkeit ;-)
Gruß siola55
Für die hauptbeschäftigung bleibst du immer in Steuerklasse 1. ( solange du nicht heiratest oder alleinerziehend bist)
ein zweitjob würde grundsätzlich nach Steuerklasse 6 bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Bei abgabe der Einkommensteuererklärung würden die Einkünfte dann zusammen gerechnet werden.
minijobs (bis 450€) werden aber in der Regel pauschal versteuert. Die Einkünfte sind dann für dich steuerfrei
Ja genau - laut der minijob-zentrale.de gilt:
Besteuerung von 450-Euro-Minijobs im Gewerbe Pauschale oder individuelle LohnsteuerBei 450-Euro-Minijobs bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob
- pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder
- individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.
Du darfst neben Deiner Hauptbeschäftigung einen Minijob haben ohne dass es steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hat.
Du bleibst also in der Steuerklasse 1 in der Teilzeittätigkeit. Der Minijob muss angemeldet werden (Arbeitgeber). Du bekommst dann Dein Geld in voller Höhe (bzw. abzüglich eines privaten Rentenversicherungsanteils), Steuern und SV-Beiträge trägt der Arbeitgeber.
muss aber nicht.
Wichtig für die FS ist vor allem, dass sich ihre Steuerklasse nicht ändert.
Stimmt so nicht ganz - der FS muß nur drauf achten, daß der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für ihn entrichtet, andernfalls wird individuell nach der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Die Pauschalsteuer kann der Arbeitgeber aber dem Minijobber anrechnen.