Wieso werden Harz 4 Leute besser gestellt als GruSi?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Grundsicherungsempfänger dürfen bei Hinzuverdienst nur 30% behalten, der Rest wird aber auf die Grundsicherung angerechnet.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/pressemitteilung/74887/vdk_fordert_zuverdienstgrenzen_in_der_grundsicherung_im_alter_erhoehen?dscc=ok

Noch schlimmer finde ich die Behandlung von Grundsicherungsempängern die nur ergänzende Grundsicherung neben ihrer geringen Rente beziehen. In dem Monat, in welchem die Rente erhöht wird, erleiden sie stets einen nicht unerheblichen Einkommensverlust, da die Rente nachschüssig die Grundsicherung aber vorschüssig bezahlt wird. Die Grundsicherung wird dann natürlich um den Rentenerhöhungsbetrag pünktlich gekürzt!

Da stehen sich unterm Strich sogar noch Grundsicherungsempfänger ohne jeden Rentenanspruch besser, denen nichts abgezogen werden kann! Typische Minister Heil Bürokratie. Der will offenbar ohnhin lieber eine Einheitsrente für alle einführen. Irgendwas mit einem neuen wohlklingenden Namen.

Leistungen nach SGB II und SGB XII unterscheiden sich nicht - beide "Gruppen" erhalten einen Regelsatz + angemessene Kosten der Unterkunft. Und daran wird sich auch nichts ändern, wenn es irgendwann mal zu einem Bürgergeld kommt. Dann wird auch die Grundsicherung für SGB XII-Empfänger entsprechend angehoben werden.

bisher ist nicht die Rede davon das GruSi an Bürgergeld angepasst werden soll, wie kommst du auf die Idee? Das wurde nicht mal im Ansatz angefacht

Rentner dürfen sehr viel hinzuverdienen, das ist überhaupt kein Thema.

Grundsicherung bedeutet, dass man wirklich alles aufgebraucht hat. Wenn man das bekommt, wird man ziemlich in Ruhe gelassen, dafür ist aber auch wirklich klar, dass überhaupt nichts mehr zu holen ist.

Du liegst falsch! Die meisten Rentner bekommen 600-700€ Rente, dann muss mit GruSi aufgestockt werden und dann darf man nur 120€ dazu verdienen

Weil "Harz 4 Leute" als erwerbsfähig gelten und die Erwartungshaltung an ihre Leistunsgfähigkeit höher ist.

Deutsche Gesetzgebung hat mit Gerechtigkeit meistens nicht viel zu tun.

Wenn sie Erwerbsfähig wären würden sie ja gar nicht in Harz 4 gerutscht sein.

@ToffeeFee50

Erstens gibt es genug sog. Aufstocker (Geringverdiener), und zweitens schrieb ich "als erwerbsfähig gelten". Das bedeutet nicht automatisch, auch erwerbsfähig zu sein.

@ToffeeFee50
Das bedeutet nicht automatisch, auch erwerbsfähig zu sein.

Kleine Korrektur: Das bedeutet nicht automatisch, auch erwerbsfähig bzw. erwerbstätig zu sein.

Wie kommst Du denn darauf das man im SGB - Xll nur 120 Euro verdienen darf ?

Sie können auch angenommen 400 Euro verdienen, nur die Anrechnung erfolgt anders als im SGB - ll.

Von den angenommenen 400 Euro würden aber nur 30 % ohne Anrechnung bleiben, also 120 Euro und im SGB - ll würden es 160 Euro ohne Anrechnung sein.

Aber dann könnte man ggf.mit einer Rente von 700 Euro Netto und seinem Nebeneinkommen dann Anspruch auf Wohngeld haben und wäre dann mit Glück vom Sozialamt weg.

Beim Bürgergeld wird die anrechnungsfreihe hinzuverdienstmöglichkeit aber deutlich angehoben, dass ist das was mich verärgert hatte

@ToffeeFee50

Noch ist es nicht so weit, hat also keinen Sinn sich vorher schon aufzuregen und sollte es dann doch so kommen, kannst Du eh nichts dagegen machen.

Es muss auch einen Unterschied zwischen Jobcenter und Sozialamt geben, denn im Gegensatz zum Jobcenter ist ein Kunde beim Sozialamt nicht dazu verpflichtet seine Bedürftigkeit zu senken bzw. am besten ganz zu beenden.