Welche Steuerklasse wird man eingeordnet bei einem Ferienjob?

3 Antworten

Ohne weiteres Arbeitsverhaeltnis ist Steuerklasse 1 richtig. Gibst du deinem AG deine Steuer-ID, kann er die Steuerklasse elektronisch abfragen.

Ohne Steuer-ID muss er die Steuerklasse 6 zugrunde legen.

Korrigieren laesst sich das nur fuer die Zukunft, da musst du mit dem Finanzamt sprechen, bei einem Ferienjob waere das dann wohl zu spaet zur direkten Korrektur. Am Jahresende wuerdest du aber gezahlte Steuer beim Lohnsteuerjahresausgleich zurueck erhalten, falls ueberhaupt welche gezahlt wurde.

Steuern zahlt man mit Steuerklasse 1 erst ab 950 Euro, allerdings Sozialversicherungen, die muss man zahlen.

 

Ich absolviere im Moment ein Ferienjob aus, der über der 400euro Grenze deutlich liegt.

Eine 400,- € Grenze gibt es nirgendwo. Die Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung - auch im Bezug auf Minijobs - beträgt 450,- € p.M.

Dementsprechend muss ich Steuern zahlen und werde in einer Steuerklasse eingeteilt.

Ob du tatsächlich Steuern zahlen musst ist fraglich. Auch Sozialabgaben sollten keine anfallen wenn die Tätigkeit kurzfristig ist (3 Monate / max. 70 Tage) und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

also ob Steuerklasse 1 oder 6

Steuerklasse I, sofern du dem Arbeitgeber deine Steuer-ID nennst. Hat der Arbeitgeber die ID nicht, muss er zwingend auf Klasse VI anmelden. Wird Lohn über die Klasse VI abgerechnet bist du ferner zwingend zur Abgabe der Einkommensteuererkärung verpflichtet.

Ledige haben Steuerklasse I, Steuerklasse VI wird angewandt, wenn jemand seine Steueridentifikationsnummer dem Arbeitgeber nicht mitteilt oder wenn man mehr als ein Arbeitsverhältnis hat (dann gilt VI für das zweite bzw. jedes weitere Arbeitsverhältnis).