Rentner mit Vollzeitzuverdienst

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Also Steuerklasse ist I (ledig) oder III bzw. IV wenn verheiratet.

Bei der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erfolgt allerdings ein Ausgleich.

Es werden alle Einkünfte aus der Taxitätigkeit plus der steuerpflichtige Teil der Rente zur Besteuerung herangezogen. Und Deine bezahlten Steuern werden damit gegengerechnet. Es kann also sein, dass Du Steuern nachzahlen musst oder dass Du Steuer zurück bekommst.

Beispiel 1:

Du arbeitest nur 6 Monate im Jahr als Taxifahrer (monatlich 2.000 Euro) und bist ansonsten nicht beschäftigt und bekommst eine Rente von 1.000 Euro (12x) und Dein steuerlicher Anteil (hängt vom Eintrittsalter in die Rente ab und wann das war) beträgt 50%.

Dann hast Du ein Einkommen von 6 x 2.000 Euro plus 12 x 500 Euro. sind zusammen 18.000 Euro zu versteuern. Ca. 8.000 Euro sind steuerfrei verbleiben 10.000 Euro zu versteuern. Da Du schon für 12.000 Euro (6x2.000) Steuern gezahlt hast wirst Du Steuern zurück bekommen.

Beispiel 2:

Du arbeitest nicht nur 6 Monate sonder 12 Monate. Dann wären 30.000 abzgl. 8.000 Euro zu versteuern. Und dann würdest Du noch Steuern nachzahlen müssen weil über die Steuerabzug beim Lohn Deine Rente nicht berücksichtigt worden ist.

Als alleinstehend bist du in der Lohnsteuerklasse 1 und du hast als Single den gleichen Steuerfreibetrag von 8.130 Euro wie jeder Alleinstehende auch! Als abhängig Beschäftigter hast du ausserdem noch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro, in der Summe also 9.130 Euro Steuerfreibetrag - darüber hinausgehend wird dir voll versteuert!

Gruß siola

Minijobs gehen seit Anfang 2013 bis 450 Euro. Du hast einen Grundsteuerfreibetrag von 8.130 Euro/Jahr. http://steuerfreibetrag.biz/

Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer.

Als Lediger Mensch, der nicht alleinerziehend mit einem Kind unter 18 ist, wäre dies die Steuerklasse I.


Deine Rente hat einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil, abhängig vom Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Der steuerpflichtige Teil wird mit dem Arbeitseinkommen zusammenaddiert (Summe der Einkünfte). Hiervon werden u.a. Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

Bei einem zvE von weniger als 8.130,- € p.a. fällt keine Einkommensteuer an.

Du kannst ohne Renten- und Arbeitslosenversicherung arbeiten, da du ja bereits Altersrente beziehst. Der Arbeitgber muss allerdings seinen vollen Satz zahlen. (das schon alleine deswegen, weil er sonst nur noch Rentner beschäftigen würde)

Krankenversicherung musst du ebenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlen.