Ist es möglich, bei Steuerklasse 6 den Hauptjob mit Steuerklasse 1 - und den Nebenjob mit Steuerklasse 6 zu verrechnen?

3 Antworten

Die Steuerklassen dienen nur dem Lohnsteuerabzug. Da wird dann der eine Job nach Steuerklasse 1 und der andere nach Steuerklasse 6 besteuert. Aber die Lohnsteuer ist nur eine vorauszahlung auf die tatsächliche Einkommensteuer.

Wenn man zwei Jobs hat und der eine mit Steuerklasse 6 besteuert wird ist man nur Abgabe einer Einkommensteuer Erklärung verpflichtet. Da wird dann das zu versteuernde Einkommen berechnet. Hierfür werden beide Jobs zusammengerechnet, die werbungskosten und Sonderausgabenabgezogen etc abgezogen. Am Ende wird dann die Einkommensteuer berechnet die endgültig für das jeweilige Jahr zu zahlen ist. Die Lohnsteuer die bisher eingehalten wurde wird dann als vorauszahlung angerechnet und am Ende ergibt es eine Nachzahlung oder Erstattung.

Letztendlich spielt es dann keine Rolle ob jemand mit einem Job und Lohnsteuerklasse 1 50.000 odrr mit dem einem 30.000 (und Steuerklasse 1) und einem zweiten 20.000 (mit Steuerklasse 6) verdient

siola55  25.01.2022, 06:20

Für den mtl. Nettolohn aber schon...

Als Single wird deine Haupttätigkeit mit Lohnst.klasse 1 vom Lohnbüro abgerechnet. Jede weitere Tätigkeit wird leider mit der Looser-Lohnst.klasse 6 berechnet; ausser bei geringfügigen Beschäftigungen auf 450-Euro-Minijob gibt es die Möglichkeit mit 2% Pauschalsteuer anstatt Lohnst.klasse 6 ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung