Steuerklasse 4/4 und nach Geburt 3/5?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich hatten gemeinsam die Steuerklasse 4/4. Jetzt haben wir Familienzuwachs bekommen und meine Frau ist in Elternzeit und bezieht Elterngeld.
Kann ich ohne Bedenken meine Steuerklasse auf 3/5 jetzt ändern?
mit „ohne Bedenken“ meine ich, keine Probleme mit dem Finanzamt zu haben.
4 Antworten
Ihr könnt mtl. die Steuerklassen ändern bzw. wählen...
Wegen dem Elterngeld hättet ihr schon vor 1 Jahr was unternehmen sollen: https://www.elterngeld.net/elterngeldwissen.html
Das Elterngeld rechnet sich ja nach dem vorigen Nettoverdienst...
Steuerlich ist das sowieso egal, weil es im nächsten Jahr ausgeglichen wird.
Eine RECHTZEITIGE Umstellung kann dazu führen, dass die Transferzahlungen höher ausfallen.
Kannst du machen, kriegst dann mehr Netto.. Allerdings kann das böse Erwachen dann am Jahresende in Form von Nachzahlungen kommen, weil das Elterngeld den Steuersatz erhöht.
Kannst du bringt nur nichts.
- Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die Höhe der dem Staat geschuldeten Einkommensteuer, sondern beeinflussen nur die Vorauszahlungshöhe.
- Die Steuerklässe hätte vor dem Elterngeldbezug geändert werden müssen.
Und bis wann müsste ich spätestens die steuererklärung für 2021 machen?
31.07.2022. Coronabedingt sind die Fristen aber verlängert.
Alles klar ich danke dir
Ich meine jetzt für mich, weil ich arbeite… damit nur ich mehr Geld kriege sozusagen… aber dann müsste ich das wahrscheinlich mit der bächsen Steuererklärung ausgleichen oder?