Steuerklasse drei wenn Ehegattin im nicht EU- Ausland lebt
Hallo, ich habe im November 2011 geheiratet, meine Frau kommt aus Mexiko und ist kurz nach der Hochzeit vorerst wieder zurück nach Mexiko. Ab Mai 2012 kommt sie dann dauerhaft. Nun will mir das Finanzamt die Steuklasse 3 nicht gewähren, weil meine Frau im Ausland lebt. Normalerweise bekommt man nach einer Hochzeit z.B. Ende 2011 die Differenz von Steuerklasse 1 auf Steuerklasse 3 für das gesamte Jahr 2011 vom Finanzamt erstattet.
Nun meine Frage: Bekomme ich die Differenz für 2011 nun erstattet? ( Meine Frau hat in 2011 ca 4 Monate in Deutschland gelebt).
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Was man "normalerweise bekommt" kannst du nicht einfach auf deinen Einzelfall übertragen.
Ob dir die Besteuerung nach der Splittingtabelle zusteht, prüft das Finanzamt, nachdem sämtliche Unterlagen vorliegen. Du kannst nur beantragen, den Steuerbescheid als "vorläufig" zu erstellen. Dann kannst du deinen Anspruch auch im folgenden Jahr noch stellen.
Hallo,
also generell ist da schon was möglich? Lohnt sich hier eventuell der Rat eines Steuerberaters? Meine Frau hat nämlich kein Einkommen in Mexiko.
wenn deine Frau nicht die Mehrheit des Jahres in Deutschland verbracht hat, wird sie auch nicht in Deutschland versteuert und damit du auch nicht als verheirateter!