Steuerklasse drei wenn Ehegattin im nicht EU- Ausland lebt

2 Antworten

Was man "normalerweise bekommt" kannst du nicht einfach auf deinen Einzelfall übertragen.

Ob dir die Besteuerung nach der Splittingtabelle zusteht, prüft das Finanzamt, nachdem sämtliche Unterlagen vorliegen. Du kannst nur beantragen, den Steuerbescheid als "vorläufig" zu erstellen. Dann kannst du deinen Anspruch auch im folgenden Jahr noch stellen.

Hallo,

also generell ist da schon was möglich? Lohnt sich hier eventuell der Rat eines Steuerberaters? Meine Frau hat nämlich kein Einkommen in Mexiko.

wenn deine Frau nicht die Mehrheit des Jahres in Deutschland verbracht hat, wird sie auch nicht in Deutschland versteuert und damit du auch nicht als verheirateter!