Steuerklasse wechseln in 3/5 während Elterngeld?

6 Antworten

Eine etwas ausführlichere Fragestellung wäre hilfreich.

Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, könnt Ihr die Klassen wechseln von 4/4 auf 3/5 oder andersherum.

Fakt ist: am Ende des Jahres gibt es keinen Vorteil.

Die Steuerlast wird durch die geänderten Klassen lediglich umverteilt und bedeutet entweder im Monat weniger zahlen oder evtl. am Ende des Jahres mehr zurückbekommen.

Unterm Strich ist es am Ende dieselbe Summe.

Grüße, ----->

siehe oben :)

@ColaMix10

Leider bleibt die Antwort die selbe mit der selben Kernaussage:

Unterm Strich ist es am Ende dieselbe Summe.

Grüße, ------>

Ich kenne das Thema leider nur beiläufig aber meine das Freunde genau deine letztere Idee nutzen wollen.

Da sich das Eltenrgeld offenbar am NETTO der beziehenden Person bemisst (ka welcher Zeitraum lässt sich sicher googeln bzw würde ich sagen es gibt Foren die sowas sicherlich diskutieren) müsste es von Vorteil sein deine Frau in Steuerklasse 3 zu stecken da daurch ihr Netto enstprechend steigt. (Glaube es gibt aber auch ein Limit bis zu dem es sich lohnt denn 65% von 10.000 sollte sie es verdienen würde sie sicher nicht bekommen ^^)

Steuerlich ist es im Grunde gleichgültig da man am Jahresendemit der Erklärung die Steuerschuld berechnet und entsprechend mit den Vorauszahlungen verrechnet. Die Schuld bleibt prinzipiell die gleiche egal wie hoch der Einbehalt war.

Das höhere Elterngeld kann natürlich einfluss auf die Steuerschuld haben, diese könnte sich dadurch erhöhen. Auf der anderen Seite steigen deine Steuerabzüge entsprechend der Steuerklasse 5 an was wiederum zu "überhöhten" abzügen am Jahresende führen könnte ^^

.. unterm Strich müsste man aber sagen können .. dein Abzug ist egal da die Steuererklärung das ausgleichen würde.Dann hat du das Geld halt erst später. Und eine Nachzahlng auf Grund Elterngeld wird geringer sein als die auszahlung des Elterngeldes.

Für die Steuer(rückerstattung) ist der Wechsel 4/4 zu 3/5 unerheblich, da am Ende des Jahres die gemeinsame Steuerlast betrachtet wird.

Für das kommende Elterngeld ist der zu erwartende Zuwachs an Nettogehalt auch unerheblich. Einen Elterngeldrechner gibt es hier

http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner/index.xhtml

Das Elterngeld wird nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto wird ein FIKTIVES Netto genommen welches die Grundlage für das Elterngeld bringt.

Während der Elternzeit die Steuerklasse zu wechseln ist nicht sinnvoll, das sollte vorher geschehen. Ferner ist Elterngeld eine steuerfreie Einkommensersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt, hat also selbst keine Steuerklasse, da es kein Arbeitslohn ist.

Steuerklassen haben auch keinen Einfluss auf die dem Finanzamt geschuldete Einkommensteuer.

Bei dem Einkommen sollte man sich an einen Steuerberater wenden.

ich kenne mich mit elterngeld nicht aus,

aber wenn sich das elterngeld aus den letzten bezügen des partners mit stkl.5 berechnet, dann ist 4/4 natürlich besser.

zeitiger wechsel vor elterngeldbezug beachten.