Steuerklassenwechsel NACH Geburt sinnvoll?

2 Antworten

Wir haben inzwischen erfahren, dass man 7 Monate VOR der Geburt die Steuerklasse hätte wechseln sollen

Das kann man so pauschal nicht sagen. Man sollte es prüfen, ja, aber nicht immer macht es Sinn vor Geburt die Steuerklasse zu wechseln.

Zumal ihr ja etwa gleich viel verdient habt. Da lagt ihr mit Steuerklasse 4 & 4 eigentlich genau richtig.

Nun fragen wir uns, ob meine Frau nicht nach der Geburt bei den geringfügigen Verdienst, in Form von Elterngeld, in eine schlechtere Steuerklasse gehen sollte

Das Elterngeld wird doch nicht versteuert (?) Oder habe ich da eine Gesetzesänderung verpasst.

Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Während des Bezugs von Elterngeld die Steuerklasse zu wechseln, macht gar keinen Sinn.

Erst, wenn monatlich wieder Steuern abgezogen werden (wenn man in den Beruf zurückkehrt) würde das Sinn machen. Aber auch dann würde ich in eurem Fall erstmal bei Steuerklasse 4 & 4 bleiben. Ihr verdient ja in etwa gleich viel, sagtest du.

Macht in jedem Falle nächstes Jahr eine Steuererklärung (kann nicht schaden) dann gleicht sich eh alles aus.

FordPrefect  11.03.2020, 10:35
Das kann man so pauschal nicht sagen.

Doch, kann man - zumindest in diesem Kontext. Denn entscheidend für den Elterngeldanspruch sind die Einkünfte in den 7 Monaten bis zum Beginn des Mutterschutzes - und zwar netto. Wechselt man daher rechtzeitig die Steuerklasse und erhöht so seine Nettobezüge, steigt auch der Elterngeldanspruch entsprechend an.

Schnarchnix  11.03.2020, 11:26
@FordPrefect

Sie haben doch aber etwa gleich viel verdient, wie sie schreibt.

Und hatten Steuerklasse 4 & 4.

Warum sollte man da die Steuerklasse wechseln? Das ergibt keinen Sinn.

FordPrefect  11.03.2020, 11:42
@Schnarchnix

Weil der Elterngeldanspruch auf den um Steuer und SV-Abgaben bereinigten positiven Einkünften im Berechnungszeitraum basiert.

Schnarchnix  11.03.2020, 11:43
@FordPrefect

Ist mir schon klar.

Inwieweit hätte die Fragestellerin aber ihren Elterngeldanspruch durch Steuerklassenwechsel vor 7 Monaten erhöhen können?

Sie hat genauso viel verdient wie ihr Partner.

Wenn du genauso viel verdienst wie dein Partner, macht es gar keinen Sinn die Steuerklasse zu wechseln (4/4 ist dann das einzig sinnvolle Modell).

FordPrefect  11.03.2020, 11:47
@Schnarchnix
Ist mir schon klar.

Äh - nein. Scheint mir nicht so ;-)

Inwieweit hätte die Fragestellerin aber ihren Elterngeldanspruch durch Steuerklassenwechsel vor 7 Monaten erhöhen können?

Was an "bei StKl 3 wird monatlich weniger LSt abgezogen als bei StKl 4" ist jetzt unverständlich?

Sie hat genauso viel verdient wie ihr Partner.

Das ist doch völlig egal. Hier geht es ja um die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes, nicht um die EStE / Splittingtabelle. Da wird nur *ihr* Einkommen betrachtet, nicht das ihres Ehepartners. Davon abgesehen ist jede andere Klassenwahl bei der Gesamtbetrachtung irrelevant, weil sich an der Gesamtsteuerlast dadurch nichts ändert.

FordPrefect  11.03.2020, 11:50
@Schnarchnix
Wenn du genauso viel verdienst wie dein Partner, macht es gar keinen Sinn die Steuerklasse zu wechseln (4/4 ist dann das einzig sinnvolle Modell).

Das macht es sowieso nicht. Die Steuerklasse hat keinerlei Einfluss auf die Höhe der Steuerlast insgesamt, nur auf die Höhe der unterjährigen Vorauszahlung auf die EStE in Form der LSt.

Schnarchnix  11.03.2020, 13:40
@FordPrefect

Wenn zwei Menschen brutto gleich viel verdienen (sagen wir: beide 40.000 jährlich brutto) - Wie viel Euro netto lassen sich denn da monatlich mehr rausholen, wenn die eine Steuerklasse 3 und der andere Steuerklasse 5 hat? Sag mir das mal bitte als Zahl.

Zudem:

Bei dem, was du vorschlägst, müsste der Partner (der kein Elterngeld bezieht) just vor dem 1. Monat, wo die Partnerin beginnt Elterngeld zu beziehen, wieder von Steuerklasse 5 zu Steuerklasse 4 zurückwechseln. Sonst geht die Rechnung nicht auf.

Das, was du vorschlägst, ging im Übrigen bis vor kurzem (Jahreswechsel 2019/2020) gar nicht, da man die Steuerklasse nur einmal jährlich wechseln durfte.

Seit Januar darf man nun mehrmals wechseln, trotzdem bewegt man sich in einer Grauzone. Im Zweifelsfall muss man vor Gericht: https://www.test.de/Bundessozialgericht-zum-Elterngeld-Freie-Steuerklassenwahl-1787445-0/)

Lohnt sich der ganze Kladderadatsch wirklich?

Bei Paaren, die unterschiedlich viel verdienen ist es ja klar: Hier sollte die schwangere Frau 3 und der Mann 5 wählen.

Bei Paaren, die aber gleich viel verdienen - lohnt sich 3/5 hier wirklich? Wieviele Euro netto lassen sich da rausholen?

Lohnt es sich wirklich, die 7 Monate mit 3/5 zu leben, kurz vor der Geburt noch schnell die Steuerklassen in 4/4 zurück zu wechseln (wenn man wahrlich anderes im Kopf hat), im Folgejahr eine Steuererklärung machen zu müssen etc. etc.?

Schnarchnix  11.03.2020, 13:59
@FordPrefect

Update:

Ich habe es mal an einem Beispiel durchgerechnet (Jahresbrutto 40.000 bei beiden Ehepartnern).

Steuerklasse 4/4:

Monatliches Netto: 2147,13 Euro + 2147,13 Euro = 4294,26 Euro

Steuerklasse 3/5:

Monatliches Netto: 2425,82 Euro (StKl.3) + 1776,65 Euro (StKl.5) = 4202,47 Euro

(Brutto-Netto-Rechner, Werte natürlich nur beispielhaft)

Im zweiten Beispiel hat die Frau zwar 270 Euro mehr netto, dafür hat das Paar insgesamt monatlich 90 Euro weniger. Klar, die holt man sich am Ende des Jahres wieder (braucht sie aber ggf. sofort??).

Nochmal die Frage: Lohnt sich der ganze Kladderadatsch wirklich? Für die paar Euro mehr an Elterngeld 7 Monate in eine unsinnige Steuerklassenkombo wechseln?

Ich hätte vor und nach der Geburt meines Kindes wahrlich anderes zu tun, als wild die Steuerklassen hin und her zu wechseln.

FordPrefect  11.03.2020, 14:06
@Schnarchnix
Wie viel Euro netto lassen sich denn da monatlich mehr rausholen, wenn die eine Steuerklasse 3 und der andere Steuerklasse 5 hat? Sag mir das mal bitte als Zahl.

*seufz*

Du verstehst es wirklich nicht, oder?

Hier geht es doch gerade *nicht* um die Steuer! Sondern darum, dass der Elterngeldanspruch sich auf Grundlage der positiven Einkünfte (Bruttolohn gemindert um LSt und SV-Beiträge) der letzten 7 Monate vor Mutterschutz desjenigen Elternteils berechnet, der den Elternurlaub nimmt. Steuerlich ist das natürlich Tünnef, aber genau darum geht es hier ja gar nicht.

Bei € 3.000.--/mtl. ergäbe sich somit mit StKl 4 ein Elterngeld von € 1205,45 netto, bei StKl 3 aber von € 1392,74 netto.

Bei dem, was du vorschlägst, müsste der Partner (der kein Elterngeld bezieht) just vor dem 1. Monat, wo die Partnerin beginnt Elterngeld zu beziehen, wieder von Steuerklasse 5 zu Steuerklasse 4 zurückwechseln. Sonst geht die Rechnung nicht auf.

Nein. Sie würden - je nachdem, wann die Geburt erfolgt - ggfs. für einige Monate unterjährig zuviel ESt zahlen, was sie aber im Folgejahr durch die verpflichtende EStE wieder zurückerstattet bekämen.

Bei Paaren, die unterschiedlich viel verdienen ist es ja klar: Hier sollte die schwangere Frau 3 und der Mann 5 wählen.

Nen, ds ist erstrecht Schrott. Steuerklassen sind Augenauswischerei resp. Selbstbetrug, was die Höhe der ESt-Last betrifft. Mit 3/5 wird regelmäßig zuwenig ESt abgeführt, also muss im Folgejahr nachgezahlt werden. Mit 4/4 wird eher zuviel bezahlt, bei 4/4 mit Faktor ist die Abrechnung mehr oder weniger +-0.

Lohnt es sich wirklich, die 7 Monate mit 3/5 zu leben,

Bitte lies dir das Geschriebene nochmal durch. Die Klassenwahl führt ganz einfach im Bemessungszeitraum zu einem höheren Nettolohn, und damit zu mehr Elterngeld. Und zwar nicht wenig. Der höhere Steuersatz neutralisiert sich durch die Rückerstattung im Folgejahr. Bleibt unterm Strich ein + von € 2.247,48 im Beispiel oben.

Schnarchnix  11.03.2020, 14:29
@FordPrefect
Du verstehst es wirklich nicht, oder?

Nun mach aber mal halblang. Ich habe eher das Gefühl, du stehst auf dem Schlauch oder verstehst meinen Beitrag nicht richtig.

Hier geht es doch gerade *nicht* um die Steuer! Sondern darum, dass der Elterngeldanspruch ...

Erzähle mir bitte nicht zum dritten mal Dinge, die ich längst weiß, und denen ich nie widersprochen habe.

Nein. Sie würden - je nachdem, wann die Geburt erfolgt - ggfs. für einige Monate unterjährig zuviel ESt zahlen, was sie aber im Folgejahr durch die verpflichtende EStE wieder zurückerstattet bekämen

Sag ich ja. Frischgebackene Eltern brauchen das Geld aber oftmals gleich, nicht erst "in einem Jahr". Und das macht schon einen Unterschied, siehe folgende Beispielrechnung.

Richtig Sinn würde dein Vorschlag nur machen, wenn man die dritte Variante wählt:

Angenommener Bruttojahresverdienst von beiden Partnern: 40.000 Euro

1. Variante: Kombo 4/4:

Frau (Elterngeld): 1.341,47 Euro netto monatlich
Mann (berufstätig): 2147,13 Euro netto monatlich
Beide zusammen: 3.488,6‬0 Euro netto monatlich

2. Variante: Kombo 3/5:

Frau (Elterngeld): 1.522,62 Euro netto
Mann (berufstätig, Steuerklasse 5): 1776,65 Euro netto
Beide zusammen: 3299,27 Euro netto monatlich

3. Variante: Kombo 3/5 bis zur Beantragung des Elterngeldes, danach unmittelbar wieder Wechsel in 4/4:

Frau (Elterngeld): 1.522,62 Euro netto
Mann (berufstätig, Steuerklasse 4): 2147,13
Beide zusammen: 3.669,75 Euro netto monatlich

--> Du schlägst Variante 2 vor. Klar holt man sich das Geld am Ende des Jahres IN ALLEN VARIANTEN vom Finanzamt wieder. Es geht hier aber darum, wieviel man sofort monatlich zur Verfügung hat. Nur das interessiert frischgebackene Eltern. Wirklich Sinn macht dann nur Variante 3.

Mit 3/5 wird regelmäßig zuwenig ESt abgeführt

Und warum rätst du dann werdenden Eltern zu genau dieser Kombination? Zu viel blechen, und erst nach einem Jahr wieder bekommen (=dem Finanzamt/Staat ein zinsfreies Darlehen gewähren)?

Mit 4/4 wird eher zuviel bezahlt

Unfug. Nicht, wenn beide Partner gleich viel verdienen (dann kommst du auch bei + - Null raus, ganz ohne Faktor).

Die Klassenwahl führt ganz einfach im Bemessungszeitraum zu einem höheren Nettolohn

Der Bemessungszeitraum sind im Übrigen 12 Monate vor Geburt. Zudem wird das Elterngeld nicht auf Basis des tatsächlichen Nettos berechnet, sondern:

"Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach Ihrem sogenannten "Elterngeld-Netto". Dieses berechnet die Elterngeldstelle selbst aus Ihrem Brutto-Einkommen. Dabei wendet die Elterngeldstelle ein vereinfachtes Verfahren an. Deshalb kann sich das Ergebnis unterscheiden von Ihrem tatsächlichen Netto-Einkommen, wie es zum Beispiel auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsbescheinigung steht" https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/wie-wird-das--elterngeld-netto--berechnet-/124606

Die Klassenwahl führt ganz einfach (...) zu mehr Elterngeld. Und zwar nicht wenig

Ob man das viel oder wenig findet, bleibt jedem selbst überlassen.

Und wie gesagt: Ob das den ganzen Kladderadatsch wert ist? Ich hätte vor und nach Geburt meines Kindes jedenfalls anderes zu tun, als wild die Steuerklasse hin und her zu wechseln.

Aber es soll ja auch Leute geben, die auch im Supermarkt auf Vorrat kaufen wenn die Packung Klopapier mal 2,99 statt 3,99 kostet ("Jaaaa, aber aufs Jahr hochgerechnet ergibt das....")

* SEUFZ! *

FordPrefect  11.03.2020, 16:24
@Schnarchnix
Und warum rätst du dann werdenden Eltern zu genau dieser Kombination?

Weil sie damit mehr Elterngeld beziehen. Immerhin über € 2000.-- mehr in den 12 Monaten.

Zu viel blechen, und erst nach einem Jahr wieder bekommen

Ja, aber zusätzlich eben über Los gehen und € 2000.-- einziehen.

Frischgebackene Eltern brauchen das Geld aber oftmals gleich, nicht erst "in einem Jahr".

Das war aber nicht die Frage, und ist zudem bei den genannten Einkünften völliger Blödsinn. Wer als Paar mir netto € 3.300.-- (dein Beispiel) nicht zurecht kommt, hat ganz andere Probleme als die Frage nach der Steuerklasse.

Ob das den ganzen Kladderadatsch wert ist?

Ein Schreiben ans FA und plus € 2.000.--? Das ist mal schnell verdientes Geld.

Übrigens habe ich das Elterngeld in meinem Beispiel mit dem Rechner auf der Webseite der Familienkasse berechnet.

Schnarchnix  11.03.2020, 22:38
@FordPrefect
Wer als Paar mir netto € 3.300.-- (dein Beispiel) nicht zurecht kommt

Bei den heutigen Mieten in Städten - 1.500 Euro für eine Zwei- bis Drei-Zimmerwohnung (die man mit Kind gerne mal braucht, vielleicht werden es auch Zwillinge) - ist man da schnell dabei.

Da macht es schon den Unterschied, ob ich das Geld jetzt gleich monatlich habe, oder erst in einem Jahr vom Finanzamt wiederkriege. Ohne Zinsen, wohlgemerkt.

Übrigens habe ich das Elterngeld in meinem Beispiel mit dem Rechner auf der Webseite der Familienkasse berechnet

Und ich mit dem Elterngeldrechner hier: https://www.brutto-netto-rechner.info/elterngeldrechner.php

Wird sicher ähnliches bei rauskommen.

Ein Schreiben ans FA

Damit allein ist es ja nicht getan. Man muss vorher 7 Monate mit der unsinnigen Steuerklassenkombination 3/5 leben. Mich würde das schon nerven.

Aber naja, wer die 200 Euro monatlich mehr an staatlichen Leistungen unbedingt haben will, soll das machen, wenn er damit selig wird.

Das hätte u.u. für das Elterngeld etwas ausgemacht, wenn ihr das vorher geändert hättet.. JETZT ist es insofern egal, da sich mit der Steuererklärung eh alles wieder ausgleicht