Steuerklassenwechsel durch Heirat Auswirkungen auf Elterngeld?
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld, Heirat und Steuerklassen:
Mein Lebensgefährte und ich erwarten im September 2013 unser erstes Kind. Ich werde nach 8 Wochen Mutterschutz dann ca. ab Dezember in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Nun spielen wir mit dem Gedanken, im Dezember 2013 zu heiraten. Irgendwie habe ich im Kopf, dass wenn man im Dezember heiratet, das ganze Jahr steuerlich so behandelt wird, als wäre man das ganze Jahr über schon verheiratet gewesen. Aber was genau passiert dann? Hat es rückwirkend auch Auswirkungen auf das Elterngeld? Oder bleibt dieses von einem Steuerklassenwechsel unberührt? Wäre es günstig im Dezember noch in Steuerklasse IV/IV zu bleiben und erst im Januar auf III/V zu wechseln?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
1 Antwort
Das Elterngeld wird auf das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet. Ändert sich erst etwas nach der Geburt (z.B. die Steuerklasse) hat das also überhaupt keine Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes (es sei denn, man erzielt Einkommen während der Elternzeit).
Steuerlich gesehen könnt ihr für 2013 die Zusammenveranlagung wählen, auch wenn erst am letzten Tag des Jahres geheiratet wird. Also dieselbe Auswirkung, wie wenn am 01.01. die Hochzeit stattfindet.