Steuerklassenwechsel durch Heirat Auswirkungen auf Elterngeld?

1 Antwort

Das Elterngeld wird auf das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet. Ändert sich erst etwas nach der Geburt (z.B. die Steuerklasse) hat das also überhaupt keine Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes (es sei denn, man erzielt Einkommen während der Elternzeit).

Steuerlich gesehen könnt ihr für 2013 die Zusammenveranlagung wählen, auch wenn erst am letzten Tag des Jahres geheiratet wird. Also dieselbe Auswirkung, wie wenn am 01.01. die Hochzeit stattfindet.