Steuererklärung, tägliche Spesen angeben?
Hallo, ich versuche meine erste Steuererklärung mithilfe der WISO - Steuer:Sparbuch Software zu machen. Ich habe für den täglichen Arbeitsweg einen Sammelpunkt ausgewählt, zu dem ich jeden Tag fahre und entsprechend die Strecke mit der Kilometerpauschale. Es wird mir angezeigt, das ich auch täglich Spesen angeben kann, sofern ich über 8 Stunden gearbeitet habe. Ich arbeite sehr oft über 8 Stunden täglich und habe dafür regelmäßig auch früher Feierabend oder ganze Tage frei. Bei einer 38,5 Stunden Woche vertraglich. Kann ich die entsprechenden Tage an denen ich länger als 8 Stunden arbeite nun wirklich alle Angeben?
Zum Verständnis: Ich fahre jeden Tag mit meinem Privatauto zu meiner Firma und von da aus mit dem Firmenauto weiter zu den einzelnen Kunden. Wenn ich wieder in der Firma ankomme am Abend habe ich Feierabend.
Zudem steht am Ende der Steuererklärung (Zur Ansicht): Einkommen / Zu versteuerndes Einkommen: -1920 Euro Heißt das ich würde (sofern alles bewilligt wird) tatsächlich diese 1920 Euro Rückerstattung bekommen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, danke im vorraus schonmal.
MfG Lars
5 Antworten
Bevor du nicht alles eingegeben hast, sind diese Hochrechnungen absolut nicht aussagekräftig.
Ich habe für den täglichen Arbeitsweg einen Sammelpunkt ausgewählt, zu dem ich jeden Tag fahre und entsprechend die Strecke mit der Kilometerpauschale.
Sammelpunkt heißt, dass der Arbeitgeber diese bereitstellt und ihr dann z.B. mit einem Firmenfahrzeug weiter zu einer Baustelle fahrt.
Wieviel Lohnsteuer hast du denn insgesamt gezahlt? Für welches Jahr hast du deine Steuererklärung? Vor Ende Februar lohnt es sich eh nicht anzufangen für das letzte Jahr, weil da noch nicht alle Unterlagen vorliegen.,
Bevor du nicht alles eingegeben hast, sind diese Hochrechnungen absolut nicht aussagekräftig.
Stimmt, ein Bekannter von mir hatte auch mal eine Steuerklärung gemacht und alles mögliche angegeben wovon er der Meinung war, dass es azusetzen sei :D Er kam auf eine Rückerstattung von 1150 Euro, letztendlich durfte er fast 600 Euro nachzahlen :D
Wenn Du deine Daten aus der Lohnsteuerkarte bzw elektronischen Lohnsteuernachweis noch nicht eingegeben hast kann das Programm unmöglich ausrechnen wieviel Lohnsteuer du bezahlen musst. Gut möglich, dass das Programm anhand deiner bisher gemachten Angaben auf eine Lohnsteuerzahlung von 1920 Euro kommt, dadurch das Du die Daten aus dem o.g. Nachweis noch nicht eingegeben hast. Wenn Du z.Bsp. 2000 Euro Lohnsteuer gezahlt hast und das Programm kommt auf 1920 Euro, dann würdest Du, sofern das Finanzamt alles anerkennt 80 Euro Erstattung bekommen. Hast Du z.Bsp. nur 1500 Euro Lohnsteuer gezahlt und das Programm kommt auf 1920 Euro Lohnsteuer, dann müsstest Du 420 Euro an das Finanzamt bezahlen.
Ohne vollständigen Angaben in der Steuererklärung kannste die Berechnung aber sowieso vollkommen vergessen.
Wieviel Lohnsteuer ich insgesamt 2016 gezahlt habe weiß ich nicht, eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich noch nicht erhalten.
Du wirst doch wohl irgendwann eine Lohnabrechnung für einen Monat in 2016 erhalten haben, da steht doch die Lohnsteuer und die rechnest du dann einfach mal 12 (ganz grob)
Aber wenn meine Angaben dann vollständig im Programm vorliegen, wäre der Betrag am Ende (z.B. diese -1920 Euro) der Betrag den ich erstattet bekomme, sofern alles bewilligt wird?
Nein, weil deine Angaben noch nicht vorliegen. Wenn du noch nicht mal deine Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hast, sagt das rein gar nichts aus.
Wie weit ist dein Fahrtweg? Zahlst du in eine Riester-Rentenversicherung? Hattest du teure Fortbildungen die du selbst bezahlt hast?
Genau so ist es.
Falls Du Single bist und keine besonderen absezbaren Ausgaben hattest, halte ich es für absolut unrealistisch, dass Du so eine hohe Rückerstattung bekommen solltest...
Da er noch gar kein Einkommen (also 0) angegeben hat, heißt das einfach nur, dass er 1920 EUR Kosten angegeben hat, deswegen -1920.
Okay verstehe. Einfacher Arbeitsweg 14 km, kürzeste Strecke. Riester habe ich nicht und Fortbildungen habe ich auch nicht gemacht.
Okay verstehe. Einfacher Arbeitsweg 14 km, kürzeste Strecke. Riester habe ich nicht und Fortbildungen habe ich auch nicht gemacht.
Wenn du das ganze Jahr über gearbeitet hast, und sonst nichts weiter zum Absetzen hast, wirst du vermutlich einen niedrigen dreistelligen Betrag zurückbekommen, sprich 100-200 EUR.
Meine gezahlte Lohnsteuer für 2016 beläuft sich auf (ganz grob hochgerechnet) 3300 Euro.
Wenn ich 14 km x 0,30 Euro Kilometerpauschale x 200 Tage(ganz grob) rechne komme ich schon auf über 800 Euro. Oder wieso kann ich das nicht so ´einfach´ rechnen?
Wenn ich 14 km x 0,30 Euro Kilometerpauschale x 200 Tage(ganz grob)
rechne komme ich schon auf über 800 Euro. Oder wieso kann ich das nicht
so ´einfach´ rechnen?
Weil Du das Geld nicht 1:1 vom Finanzamt zurückbekommst. Du bekommst in dem Fall keine 800 Euro zurück sondern dein zu versteuerndes Einkommen wird um 800 Euro gesenkt. Anstatt also auf beispielsweise 40.000 Euro pro Jahr Lohnsteuer zu bezahlen wird dann gerechnet als müsstest Du nur für 39200 Euro Lohnsteuer bezahlen.
Es wird vom Finanzamt aber eh schon ein Pauschalbetrag von 1000 Euro abgezogen. Wenn Du über die 1000 Euro nicht drüber kommst, was bei dir wohl offensichtlich der Fall ist, dann wirkst sich das Ganze auch nicht auf deine Lohnsteuer aus.
Bei all diesen Posten ( Fahrten zum Sammelpunkt, Verpflegungsmehraufwand .. ) handelt es sich um Werbungskosten. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen. Wenn du also z.B. ein Jahresbrutto von 30.000 hast und 2.000 Werbungskosten anrechnen kannst, wird die Einkommensteuer nur auf 28.000 berechnet. Die Werbungskosten wirken sich nur in Höhe des individuellen Steuersatzes aus und werden nicht 1:1 erstattet. Zudem wird ein Pauschbetrag von 1.000 automatisch abgezogen, so dass sich nur Werbungskosten auswirken, die diese 1.000 € übersteigen.
Ah okay, das war sehr hilfreich für mich.
Anegeben kannst Du ne ganze Menge,
ob dir das Finanzamt das ganze abkauft ist ne andere Sache.
Das was Du angibst musst Du in den meisten Fällen auch durch Nachweise belegen. Die längere Arbeitszeit z.Bsp. durch Arbeitszeitnachweise.
Bei der km Pauschale auch dran denken dass du die einfache Strecke, also der Hinweg zur Arbeit absetzbar ist.
Ich habe für den täglichen Arbeitsweg einen Sammelpunkt ausgewählt, zu
dem ich jeden Tag fahre und entsprechend die Strecke mit der
Kilometerpauschale
Was meinst Du mit "Sammelpunkt"?
Du musst den direkten, kürzesten Weg zu deiner Arbeitsstätte angeben.
Ich fahre jeden Tag zu meiner Firma und von dort aus mit dem Firmenwagen weiter zu den Kunden. Im Programm gibt man die kürzeste einfache Strecke an. Und ist es richtig das ich vorerst keine Bescheinigung beilegen muss, sondern erst wenn das Finanzamt gezielt danach fragt? Denn z.B. ein Arbeitszeitnachweis kann ich ja auch nachträglich recht unkompliziert erstellen.
Ok, dann kannst Du den kürzesten direkten Weg zu deinem Arbeitsplatz, also zur Firma als Wegepauschale geltend machen.
Nein, die Bescheinigung musst Du direkt mit einreichen, das Finanzamt fordert da keine Nachweise extra an. Was nicht belegt wird wird nicht anerkannt.
Arbeitszeitnachweise müssen dir ja auch so schon vorliegen "Nachträglich erstellen" klingt schwer nach Betrug. Da muss man natürlich aufpassen, bei ner Steuererklärung ist man schnell im strafrechtlichen Bereich wenn man falsche Angaben macht, egal ob bewusst oder unbewusst...
Nein, die Bescheinigung musst Du direkt mit einreichen, das Finanzamt fordert da keine Nachweise extra an. Was nicht belegt wird wird nicht anerkannt.
Gilt nicht bei Abgabe per Elster-Online und Signatur. Hier gilt die Belegpflicht nur für einige bestimmte Sachen (Spendenquittungen z.B.), sonst nur auf Nachfrage.
Ich fahre jeden Tag zu meiner Firma und von dort aus mit dem Firmenwagen weiter zu den Kunden
Dann ist das kein Sammelpunkt. Sammelpunkt wäre, wenn es ein Punkt wäre, der nicht bei der Arbeit liegt. Macht aber im Endeffekt keinen Unterschied.
Gilt nicht bei Abgabe per Elster-Online und Signatur. Hier gilt die
Belegpflicht nur für einige bestimmte Sachen (Spendenquittungen z.B.),
sonst nur auf Nachfrage.
Ok, gut zu wissen.
Hab meine Erklärung bisher nur ohne elektronische Signatur gemacht.
Also einen Arbeitszeitnachweis habe ich bisher noch nie erhalten. Also, ich habe schon eine Lohnabrechnung erhalten wo die Stunden aufgeführt sind, dort ist aber nicht zu erlesen wieviele Tage ich tatsächlich über 8 Stunden gearbeitet habe. Aber sofern das Finanzamt einen Nachweis fordert kann ich das doch (in meiner Vorstellung) einfach in einer Tabelle festhalten und vom Chef unterzeichnen lassen. Also, so meine Hoffnung. Oder wie falsch liege ich damit?
Wenn du über die Werbungskostenpauschale hinaus kommst, bekommst du den STEUERANTEIL erstattet.
Die Werbungskosten verringern dein zu versteuerndes Einkommen. Dadurch kannst du auch einen günstigeren Steuersatz bekommen.
Die Spesen ( eigentlich Verpflegungsmehraufwand) kannst du nur für berufliche Auswärtstätigkeiten ansetzen. Es kommt also darauf an, ob ihr von dem Sammelpunkt immer den gleichen Arbeitsplatz ansteuert oder unterschiedliche.
Für eine berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte können als Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden:
- 12 € bei Abwesenheit von mindestens 8 Std
- 24 € bei 24 Stunden Abwesenheit
Diese Regelung ist auf die ersten 3 Monate an ein und derselben Tätigkeitstätte begrenzt. Nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen beginnt die Frist neu.
Ich fahre sogut wie jeden Tag zu unterschiedlichen Orten. Nur sehr selten bin ich mal ganze Wochen am selben Ort am Arbeiten. Wobei ich dann meist auch dort Übernachte und den Verpflegungsmehraufwand von meinem Chef bezahlt bekomme.
Ich sehe also richtig, das ich das tatsächlich in meiner Situation anwenden kann? Natürlich an den Tagen an denen ich tatsächlich über 8 Stunden tätig wurde und keinen Verpflegungsmehraufwand von meinem Chef erhielt.
Ja so kannst du es anwenden. Der Verpflegungsmehraufwand wirkt sich allerdings nur in Höhe des individuellen Steuersatzes aus.
Das Finanzamt zahlt nicht mehr "zurück" als man selbst eingezahlt hat. Wenn bis jetzt also kein Lohnsteuerabzug eingegeben wurde muss das Programm als Erstattung "Null" ausweisen.
Sammelpunkt ist bei mir Zutreffend. Wieviel Lohnsteuer ich insgesamt 2016 gezahlt habe weiß ich nicht, eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich noch nicht erhalten.
Aber wenn meine Angaben dann vollständig im Programm vorliegen, wäre der Betrag am Ende (z.B. diese -1920 Euro) der Betrag den ich erstattet bekomme, sofern alles bewilligt wird?