Für Steuererklärung wichtig auf wen das Auto angemeldet ist?

4 Antworten

Versicherungsbeiträge (hier Kfz-Haftpflicht) können nur angesetzt werden, wenn man sowohl Beitragszahler als auch Versicherungsnehmer ist (also den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben).

In der Regel wirken sich Versicherungsbeiträge allerdings nicht aus, wenn man ledig und Arbeitnehmer ist, da der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits mit den Sozialabgaben ausgeschöpft ist...

Die km die Du zur Arbeit fährst, kannst Du allerdings über die Entfernungspauschale ansetzen, da es hier grundsätzlich nicht darauf ankommt welches Verkehrsmittel man nutzt bzw. wem das Auto gehört.

Ja, kannst Du, aber Du mußt das Kennzeichen angeben, dann sollte der Halter möglichst nicht das selbe Kennzeichen angeben. (Sprich, wenn Papa das auto als Fahrtzeug zur arbeit angegeben hat und Du mit jemanden eine Mitfahrgelegenheit hast, dann solltest Du Dir keinen Steuervorteil erschleichen) Ansonsten ist es egal, ob Das Dein Auto ist.

Das Finanzamt erkennt die Kfz.-Haftpflichtversicherung auch an, wenn du nicht der Versicherungsnehmer bist. Allerdings musst du dann den Beitrag bezahlt haben und zwar nachweislich. Ein Kontoauszug mit dem Überweisungsbetrag an deinen Vater wäre hier sehr hilfreich.

Du kannst nur in deiner Steuererklärung das Kennzeichen und die arbeitbedingten Kilometer (einfache Fahrtstecke) angeben.