Kann semesterbeitrag bei Steuer berücksichtigt werden?
Also bei uns an der Uni(ja, richtige staatliche universität. keine fachochschule, Walldorfverein oder sonstiger Unsinn, der sich hochschule nennt)
sind alle 6 Monate ein Semesterbeitrag von 200+ Euro zu zahlen.
Darin erhalten ist Uni-spezifischer kram wie Studierendenausschuss und Co., als auch ein Semester Bus und Zug ticket (das für sich allein genommen rund 125 Euro kostet und eben logischerweise 6 monate gilt)
Ist es möglich dieses Semesterticket (oder zumindest den Zug/Busticket teil davon) als Werbungskosten oder so zu berücksichtigen?
habe von der Steuererklärung her nur den Mantelbogen sowie die Alage KAP auszufüllen.
Wo würde ich diese Semestergebühren als Werbungskosten eintragen in der Steuererklärung?
auf dem mantelbogen irgendwo? in der anlage KAP?
oder auf ner ganz anderen Anlage?
Und wie ist das, vorausgesetzt es ist anrechenbar, geht das auch rückwirkend?
Bin nämlich gerade am machen der Steuererklärung für 2014-2017.
und hatte grob gesagt 2014-2016 nur zu versteuerndes Einkommen von max. 150 Euro (also weit untr Freibetrag).
erst 2017 werde ich ziemlich hohes Einkommen haben (um die 12k ) was zu versteuern ist.
kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?
da ich in 2017 das erste mal so viel einkommen hatte, dass ich tatsächlich auch steuern zahlen muss?
weil wären so gerechnet um die 2000 Euro in den 4 jahren, die sich da an semesterbeitrag angesammelt haben.
wenn ich die gegen meine hohen einnahmen in 2017 gegenrechnen könnte, wäre das shcon recht gut.
Ginge das?
Und wenn ja, wo müsste ich da was in der steuererklärung angeben?
bzw. generell wo werden die Studienkosten als Werbungskosten eingetragen in der steuererklärung?
3 Antworten
kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?
Nein,. § 11 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
Tipp für dich:
Zahlst du denn überhaupt Steuern? Mein Betriebsrat hat mir auch mal so nen Mist erzählt. Als Auszubildender -> keine Lohnsteuer -> keine Steuererleichtungen.
erleichterungen?
Bei unserem System steht zu befürchten, das du was wiederbekommst. Da nimm dir aber lieber n Rechtsverdrexler.
Ist es möglich dieses Semesterticket (oder zumindest den Zug/Busticket teil davon) als Werbungskosten oder so zu berücksichtigen?
Klar. Aufwendungen für die Berufsausbildung sind Werbungskosten.
§ 9 Abs. 6 EStG ist vermutlich verfassungswidrig und einige Finanzämter gehen mittlerweile hin und wenden diesen gar nicht mehr an, in Erwartung dass das BVerfG diesen ersatzlos streicht.
auf dem mantelbogen irgendwo? in der anlage KAP?
Anlage KAP ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne etc. Ferner gilt das Werbungskosten bei der Einkunftsart abzuziehen sind bei der sie anfallen, hier besteht aber kein Bezug zu Kapitalerträgen.
Außerdem ist es nicht zulässig bei Einkünften aus Kapitalvermögen individuelle Werbungskosten zu ermitteln und anzugeben. Diese sind pauschal mit 801,- € anzusetzen.
oder auf ner ganz anderen Anlage?
Anlage N.
Es gibt aber keine 1.000,- € WBK Pauschale wenn keinerlei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden. Also müssen die Kosten einzeln aufgelistet und die Belege vorrätig gehalten werden.
Und wie ist das, vorausgesetzt es ist anrechenbar, geht das auch rückwirkend?
Grundsätzlich ja. Bis zum Steuerjahr 2014 kannst du noch Einkommensteuererklärungen abgeben, die dann veranlagt werden. Bis 2011 geht sogar noch eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Alles davor ist verjährt.
kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?
Es gilt § 11 EStG.
Kosten können nur in dem Jahr angesetzt werden in dem sie abgeflossen sind. Was du in 2014 bezahlt hast darf ausschließlich in die Erklärung für 2014 usw.
Ginge das?
Gib doch erstmal die Erklärungen für die Vorjahre ab und warte auf die Bescheide über den vortragsfähigen Verlust. Dann gibst du 2017 ab.
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es keine allgemeine Verrechnung. Verluste dort können nur mit Gewinnen der gleichen Anlageklasse verrechnet werden (z.B. Aktiengewinne vs Aktienverluste).
Ja, ich will erst halt in Erwartung des Urteils dieses Jahres versuchen, die Semesterbeiträge als Werbungskosten durchzudrücken.
Das heißt, ich kann mir die Semestergebühren nicht wirklich mit den Kapitalerträgen verrechnen lassen?
Das ist ja dann mal sche iße.
Kann ich zwar Verluste von Jahr zu Jahr übertragen aber angerechnet werden Die Zeit meines Lebens nicht :-(
Das heißt, ich kann mir die Semestergebühren nicht wirklich mit den Kapitalerträgen verrechnen lassen?
Nope.
Du musst andere Einkünfte als jene aus Kapitalvermögen haben, dann können die Verluste auch verrechnet werden.
Hm, das wird dann echt schwierig zu erfüllen :-(
Du hast vor niemals irgendwo angestellt zu sein, ein Unternehmen zu gründen oder was zu vermieten?
Unternehmen zu gründen oder vermieten sehen wir noch.
für nen Hungerlohn täglich 8 Stunden zu arbeiten, habe ich nicht so wirklich die Lust dazu. Hört man ja genug vom Hamsterrad und Co. :-)
Ich bin eher so der "Geld verdient Geld" statt "körperliche Arbeit verdient Geld" Typ :-)
Lassen sich denn die Verlustvorträge beliebig von Jahr zu Jahr nach hinten schieben?
Dachte, die würden da mehr oder minder nach 7 Jahren verfallen.
Deswegen wollte ich mir die ja eigentlich auch unbedingt für 2017 anrechnen lassen.
Lassen sich denn die Verlustvorträge beliebig von Jahr zu Jahr nach hinten schieben?
Da gibt es eigentlich kein Verfallsdatum.
Dachte, die würden da mehr oder minder nach 7 Jahren verfallen.
Nach 7 Jahren kannst du keine Erklärung mehr einreichen. Also wenn du heute für 2010 einen Verlust feststellen lassen wolltest, wäre das zu spät --> Festsetzungsverjährung.
lohnsteuer nicht, aber halt wie erwähnt für 2017 dann abgeltungssteuer+soli.
also zum verrechnen ist da shcon was da