Kann semesterbeitrag bei Steuer berücksichtigt werden?

3 Antworten

kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?

Nein,. § 11 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

Tipp für dich:

https://taxfix.de/steuertipps/erststudium-absetzen/

Zahlst du denn überhaupt Steuern? Mein Betriebsrat hat mir auch mal so nen Mist erzählt. Als Auszubildender -> keine Lohnsteuer -> keine Steuererleichtungen.

erleichterungen?

lohnsteuer nicht, aber halt wie erwähnt für 2017 dann abgeltungssteuer+soli.

also zum verrechnen ist da shcon was da

@densch92

Bei unserem System steht zu befürchten, das du was wiederbekommst. Da nimm dir aber lieber n Rechtsverdrexler.

Ist es möglich dieses Semesterticket (oder zumindest den Zug/Busticket teil davon) als Werbungskosten oder so zu berücksichtigen?

Klar. Aufwendungen für die Berufsausbildung sind Werbungskosten.

§ 9 Abs. 6 EStG ist vermutlich verfassungswidrig und einige Finanzämter gehen mittlerweile hin und wenden diesen gar nicht mehr an, in Erwartung dass das BVerfG diesen ersatzlos streicht.

auf dem mantelbogen irgendwo? in der anlage KAP?

Anlage KAP ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne etc. Ferner gilt das Werbungskosten bei der Einkunftsart abzuziehen sind bei der sie anfallen, hier besteht aber kein Bezug zu Kapitalerträgen.

Außerdem ist es nicht zulässig bei Einkünften aus Kapitalvermögen individuelle Werbungskosten zu ermitteln und anzugeben. Diese sind pauschal mit 801,- € anzusetzen.

oder auf ner ganz anderen Anlage?

Anlage N.

Es gibt aber keine 1.000,- € WBK Pauschale wenn keinerlei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden. Also müssen die Kosten einzeln aufgelistet und die Belege vorrätig gehalten werden.

Und wie ist das, vorausgesetzt es ist anrechenbar, geht das auch rückwirkend?

Grundsätzlich ja. Bis zum Steuerjahr 2014 kannst du noch Einkommensteuererklärungen abgeben, die dann veranlagt werden. Bis 2011 geht sogar noch eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Alles davor ist verjährt.

kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?

Es gilt § 11 EStG.

Kosten können nur in dem Jahr angesetzt werden in dem sie abgeflossen sind. Was du in 2014 bezahlt hast darf ausschließlich in die Erklärung für 2014 usw.

Ginge das?

Gib doch erstmal die Erklärungen für die Vorjahre ab und warte auf die Bescheide über den vortragsfähigen Verlust. Dann gibst du 2017 ab.

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es keine allgemeine Verrechnung. Verluste dort können nur mit Gewinnen der gleichen Anlageklasse verrechnet werden (z.B. Aktiengewinne vs Aktienverluste).

Ja, ich will erst halt in Erwartung des Urteils dieses Jahres versuchen, die Semesterbeiträge als Werbungskosten durchzudrücken.

Das heißt, ich kann mir die Semestergebühren nicht wirklich mit den Kapitalerträgen verrechnen lassen?

Das ist ja dann mal sche iße.

Kann ich zwar Verluste von Jahr zu Jahr übertragen aber angerechnet werden Die Zeit meines Lebens nicht :-(

@densch92
Das heißt, ich kann mir die Semestergebühren nicht wirklich mit den Kapitalerträgen verrechnen lassen?

Nope.

Du musst andere Einkünfte als jene aus Kapitalvermögen haben, dann können die Verluste auch verrechnet werden.

@kevin1905

Hm, das wird dann echt schwierig zu erfüllen :-(

@densch92

Du hast vor niemals irgendwo angestellt zu sein, ein Unternehmen zu gründen oder was zu vermieten?

@kevin1905

Unternehmen zu gründen oder vermieten sehen wir noch.

für nen Hungerlohn täglich 8 Stunden zu arbeiten, habe ich nicht so wirklich die Lust dazu. Hört man ja genug vom Hamsterrad und Co. :-)

Ich bin eher so der "Geld verdient Geld" statt "körperliche Arbeit verdient Geld" Typ :-)

Lassen sich denn die Verlustvorträge beliebig von Jahr zu Jahr nach hinten schieben?

Dachte, die würden da mehr oder minder nach 7 Jahren verfallen.

Deswegen wollte ich mir die ja eigentlich auch unbedingt für 2017 anrechnen lassen.

@densch92
Lassen sich denn die Verlustvorträge beliebig von Jahr zu Jahr nach hinten schieben?

Da gibt es eigentlich kein Verfallsdatum.

Dachte, die würden da mehr oder minder nach 7 Jahren verfallen.

Nach 7 Jahren kannst du keine Erklärung mehr einreichen. Also wenn du heute für 2010 einen Verlust feststellen lassen wolltest, wäre das zu spät --> Festsetzungsverjährung.