Einkommen von volljährigen Kindern bei eigener Stuererklärung angeben?

3 Antworten

Kinder werden nach § 32 Einkommensteuergesetz vom 18. bis zum 25. Lebenjahr berücksichtigt, wenn sie sich in Ausbildung befinden und nicht mehr als 8.004 € Einkünfte oder Bezüge im Jahr haben. Es gibt noch einige andere Gründe, aber das würde hier zu weit führen. Kindergeld wird gemäß § 62 EStG für volljährige Kinder gewährt, wenn die Voraussetzungen des § 32 vorliegen. Daher muss in den "Anlagen Kind" bei volljährigen Kindern angegeben werden, ob und welche Einkünfte die Kinder haben.

Warum solltest Du? Das Kindergeld haben doch Deine volljährigen Kinder bekommen und nicht Du. In die Steuererklärung kommt das eigene Einkommen und evtl. das des Ehepartners. Die Kinder müssen/können ja eine eigene Steuererklärung abgeben (Einkommensteuer = muss, Lohnsteuer = kann). Es ist ja keine "Familieneinkommen"-Erklärung

Helmuthk  09.10.2011, 13:19

Soweit ich informiert bin, wird das Kindergeld an die Eltern gezahlt.

PatrickLassan  09.10.2011, 13:25
@Helmuthk

So etwas wie eine 'Lohnsteuererklärung' gibt es übrigens nicht.

Helmuthk  09.10.2011, 15:20

Ist Dir bekannt, dass es für Kinder auch bei der Steuerberechnung der Eltern Ermäßigungen bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag gibt? Und dafür wird bei volljärigen Kindern nach den Einkünften und Bezügen in der Anlage Kind gefragt. Wenn die Grenzen überschritten sind, gibt es nämlich die Steuervergünstigung für Kinder nicht mehr.

jetzt ,al davon abgesehen ob deine volljährigen Kinder eventuell eine eigene Steuererklärung abgeben müssen oder nicht ....

Tragen auf der "Anlage Kind" deiner jeweiligen Kinder die "Einkünfte und Bezüge" des jeweiligen Kindes ein damit das Finanzamt kontrollieren kann ob es sich noch um Kinder nach §32 EStG handeln. SOllte dies nicht der Fall sein wirst du das erhaltene Kindergeld zurückzahlen müssen ( bei normalem Ausbildungsverhältnis ohne weitere EInkünfte und Bezuüge höchst unwahrscheinlich )