Ab wann muss man den Privatverkauf eines Musikinstruments bei der Einkommenssteuererklärung angeben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da ich eine Einkommenssteuererklärung wegen Einkommen aus Selbstständigkeit mache

Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Musikinstrument und der selbständigen Tätigkeit? Ich meine nutzt du es nicht nur gelegentlich dafür oder bist du in einem ganz anderem Bereich selbständig tätig? Falls es einen Zusammenhang gibt und das Instrument somit zum Betriebsvermögen gehört, wäre die Entnahme / Verkauf zu versteuern.

Andernfalls könnte es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handeln. Da aber zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als 1 Jahr vergangen ist, ist der Erlös steuerfrei.

Vielen Dank für die Vergabe als hilfreichste Antwort :)

Einen sogenannten Veräßerungsgewinn musst Du nur angeben (und versteuern), wenn Du das Instrument vorher in einer früheren Steuererklärung als Betriebsausgabe verbucht hast (bzw. über mehrere Jahre in Teilbeträgen abgesetzt hast) und das Instrument sich daher in Deinem Betriebsvermögen befindet.

Da Du ja das Instrument von deinen Eltern geschenkt bekommen hast, so wirst Du es nicht abgesetzt haben und es sich damit auch nicht in Deinem Betriebsvermögen befinden. In diesem Falle brauchst Du den Betrag, den Du dafür erlöst hast, weder angeben und noch versteuern.

Nein musst du nicht.Ein einmaliger Verkauf hat keine Auswirkungen. Was anderes wäre es wenn du das öfter machen würdest.

Wenn du aus eigenem Bestand einen Gegenstand veräußerst, fällt dafür keine Einkommenssteuer an.