Steuererklärung: Fahrtkosten absteuern?
Hallo,
ich arbeite als mobile-hauswirtschaftliche Helferin.
Mein Job ist es zu bedürftigen Kunden zu fahren, um ihnen bei alltäglichen Aufgaben zu unterstützen. Für die Fahrt zur Arbeit und von Kunden zu Kunden nutze ich mein Privates PKW. Meine Frage ist nun: Was kann ich in der Steuererklärung angeben um möglichst viel erstattet zu bekommen? Ich Arbeite 220 Tage ihm Jahr und Fahre rund 30 Km Pro Tag, da fallen große kosten an die ich gerne decken möchte.
Ich habe gelesen, dass man pro gefahrenen Kilometer zur Arbeit 30 Cent bekommt, kann ich aber auch etwas bekommen wenn ich für meinen Arbeitgeber fahre bzw. Betriebsfahrten fahre? Und kann ich Reparaturkosten absetzen? Ich nutze mein Pkw zu min. 30% Beruflich.
Mfg. Cronx2577
4 Antworten
Hast Du eine "erste Tätigekitstätte"? Soll heißen, fährst Du zuerst in ein Büro, holst dir dort die Aufträge ab und fährst dann weiter? Oder fährst Du von Deinem Wohnort aus direkt zu Deinen Kunden?
Danach richtet sich nämlich die Qualifizierung der Fahrkosten.
Fährst du zuerst zum Arbeitgeber, ist der Weg zur Arbeit mit 0,30 € pro Entfernungskilometer (einfach) und Tag als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsttätte anzusetzen. Die anschließende Weiterfahrt zu den Kunden führt dann zu Reisekosten.
Fährst Du direkt zu den Kunden, sind das Dienstreisen, also Reisekosten.
Das Finanzamt kann aber den Nachweis der Fahrleistung verlangen, z.B. in Form eine sFahrtenbuches oder Reparaturrechnungen, aus denen der km-Stand des Fahrzeugs ersichtlich ist.
Mit dieser Entferungungspauschale sind SÄMTLICHE Fahrzeugkosten abgedeckt; Reparautrkosten etc. kann man nicht zusätzlich geltend machen.
Und: Du bekommst die Entfernungspauschale natürlich nicht ausgezahlt. Die Werbungskosten vemrindern Dein zu versteuerndes Einkommen. Es wird die zuviel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.
Dir hier zu helfen, die Steuererklärung auszufüllen, ist verboten. Das wäre unerlaubte Steuerhilfe. Generell ist zu sagen, das Werbungskosten in der Anlage N einzutragen sind.
Wenn du dein Auto für Fahrten zu Kunden nutzt, muss dir dein Arbeitgeben die Fahrtkosten zahlen.
Dies hat mit deiner Steuererklärung nichts zu tun.
Der Arbeitgeber bezahlt mir einen kleinen Betrag für die Sprit kosten, aber sonst nicht (Verschleiß, Wertminderung etc.)
Was heißt kleiner Betrag?
Welchen Betrag zahlt er pro gefahrenen KM?
Das weiß ich gerade nicht, da muss ich in meinen Unterlagen nachschauen (Ich bin momentan nicht Zuhause). Aber der Betrag liegt bei ca. 6 Cent pro Km.
Dann solltest du dir entweder einen anderen AG suchen, oder dein Privatfahrzeug nicht mehr für dienstliche Fahrten zur Verfügung stellen.
Soll dir doch dein AG ein Auto zur Verfügung stellen,
Das ist zu wenig, das deckt Deine Kosten nicht.
Du bekommst gar nichts, du kannst die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen und bezahlst so weniger Steuern. Je Kilometer von/zur Arbeit sind das - bis zu einem Maximalsatz - 30 Cent. Dein zu versteuerndes Einkommen senkt sich also um 30 Cent.
Würdest du zum Beispiel 33 % Einkommensteuer zahlen, würdest du so 10 Cent je Kilometer weniger Einkommensteuer bezahlen.
ich arbeite als mobile-hauswirtschaftliche Helferin.
Selbstständig, oder angestellt? ist ein kleiner Unterschied
Ich bin Angestellte
kann ich aber auch etwas bekommen wenn ich für meinen Arbeitgeber fahren
Ein Selbständiger hat keinen Arbeitgeber!
Genau :D
Es ist unterschiedliche. In manchen Fällen muss ich zuerst ins Büro fahren um z.B einen Hausschlüssel abzuholen, aber oft fahre ich direkt zum Kunden. Ich führe ein gründliches Fahrtenbuch, indem ich das Datum, die Uhrzeit, die gefahrenen Kilometer und den Nachnamen des Kunden eintrage. Reparaturrechnungen habe ich auch aufbewahrt. Wie trage ich die Reisekosten an? Soll ich dann in der Anlage N meine gefahrenen Kilometer bei "Fahrtkosten" eintragen?
MfG.