Steuererklärung,Berücksichtigung volljähriger Kinder

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Du musst alle Einkünfte und Bezüge deiner Tochter angeben. Zu den Bezügen gehört auch pauschal versteuerter Arbeitslohn (u.a. Minijob). Bekommt sie auch noch eine Ausbildungsvergütung? Mit allen Einkünften und Bezügen darf die Grenze von 8.004 € pro Jahr nicht überschritten werden (bis 2011).

Geht es ums Kindergeld?

  • Wird der Nebenjob pauschal vom Arbeitgeber versteuert, dann muss er nicht angegeben werden.
  • Wenn die Ausbildungsvergütung abzüglich der Werbekosten und Sonderausgaben unter 8.004,- € im letzten Jahr lag, wird auch das Kindergeld nicht zurückgefordert.

Gesamteinkommen unter 400€?

Dann bin ich mir selbst unsicher. Im Zweifelsfall angeben, es würde sowieso nicht berücksichtigt werden.