Steuererklärung - Werbungskosten - Informatiker

2 Antworten

Da hast Du Dir aber einen sehr umfangreichen Fragenkatalog niedergeschrieben. Kompetente Antworten kann Dir nur ein Steuerberater geben-Laienauskünfte nach dem Motto "Ich glaube, dass.." helfen Dir gar nicht. Und Steuerberater geben zwar gern zu einzelnen Fragen eine Auskunft, aber nicht in dem Umfang und auch nicht kostenlos. Du solltest Dich mit Deinen speziellen Fragen an einen Kollegen vor Ort wenden und vorher fragen, welches Honorar er für Deine umfangreichen Fragen verlangt und ob es dann nicht günstiger ist, den Kollegen auch mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu beauftragen.

Wenn Du was grenzwertiges angibst, es aber nicht irgendwie verschleierst oder falsche Begründungen schreibst, wirds höchstens abgelehnt. Kann ja keiner verlangen dass Du alles weißt und richtig einschätzen kannst. Ich würds aber nie übertreiben sonst bezweifelt das FA sicher gleich noch mehr Sachen. Und vor allem nicht falsches behaupten und nichts, was du nicht irgendwie belegen kannst. Zu Deinen Fragen:

  1. Ja, prinzipiell schon
  2. Alles was mit dem PC etc. zu tun hat was du privat und beruflich nutzt kannst Du mit 50% der Kosten ansetzen. Teure Anschaffungen (mehr als 410,-) musst Du aber abschreiben, nen PC z.B. auf 3 Jahre. Fachliteratur kannst zu 100% ansetzen.
  3. Siehe 2.
  4. Siehe 2.

Miete kommt nicht zum Ansatz, da du vom Arbeitgeber nen Arbeitsplatz hast. Fahrzeugkosten auch nicht, da gibts nur die Entfernungspauschale (0,3€ pro Entfernungskilometer Arbeit/Wohnung)

ole68  12.01.2013, 15:48

Kleine Ergänzung: Die 410 €-Grenze ist eine Nettogrenze, auch wenn du als Arbeitnehmer natürlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist. Es betrifft also Anschaffungen mit einem Rechnungsbetrag ab 487,90 €.