Kosten für Weiterbildung während Arbeitslosigkeit in die Werbungskosten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das darfst Du. Werbungskosten sind Aufwendungen für die Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die Ausbildung zählt zur Erwerbung der Einnahmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man während des Zeitraumes der Ausbildung auch gearbeitet hat. Du kannst also die Werbungskosten in diesem speziellen Fall auch in einem Zeitraum ansetzen, in dem sie nicht entstanden sind (also Ausbildung im Jahr 2018 - Ansatz der Kosten in der EKSt- Erklärung für 2019).

Ja, das darfst du.

Schau mal, der§ 9 EStG sagt dies explizit:

(1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

Alles was damit zusammenhängt.. auch die selbstgezahlten Kosten zum Jobcenter, Briefverkehr, oder Fahrtkosten... Bewerbungen (Briefmarken, Papier, Druckkosten..etc.).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich würde nun diese Kosten bei der Steuererklärung für das Jahr 2019 bei den Werbungskosten angeben. Meine Frage nun: Darf ich das überhaupt?

Dürfen darfst Du schon , nur das bringt Dir ausschließlich dann etwas, wenn Deine anzusetzenden Werbungskosten 1000 Euro im Jahr übersteigen. Denn 1000 Euro sind ehedem in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

Ja , selbstverständlich darfst du das angeben , auch die Fahrkosten zur Weiterbildung sind absetzbar

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung