Selbstständig, Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen mittels in Rechnung gestellter Beträge

8 Antworten

Meine Frage ist nun, ob ich die Fahrtkosten, die in der Rechnung genannt sind, als Betriebsausgaben in meiner Steuererklärung als Werbungskosten

Das hättest Du Dir mit nur wenig Nachdenken selbst beantworten können. Denn wenn das möglich wäre, würdest Du Dich doch für die nächste Rechnung mit dem Auftraggeber dahingehend einigen, dass Du eintausend Euro für die Arbeit und zehntausend für die Fahrtkosten berechnest.

die original Belege mit den tatsächlich angefallenen Kosten

Ja, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört.

Ja, wenn das Fahrzeug zum Privatvermögen gehört und die Fahrtkosten nicht mit der Kilometerpauschale berechnet werden sollen.

Nein, wenn das Fahrzeug zum Privatvermögen gehört und die Fahrtkosten mit der Kilometerpauschale berechnet werden sollen.

Um herauszufinden, welche dieser Möglichkeiten für Dich die beste ist, und zur Vermeidung teurer Fehler bei der Steuererklärung empfehle ich dringend den Besuch beim Steuerberater!

Deine Antwort ergibt in jedem Falle Sinn. Nun hätte ich aber nochmals eine Frage, denn der Steuerberater würde leider den Mehrwert der Steuererklärung monetär auffressen.

In meinen Rechnungen sind die Entfernungen in Kilometer angegeben. Das heißt ich könnte einfach die Entfernungen absolut summieren und anschließend mit einer Kilometerpauschale, wie in der Steuererklärung gennant, gegenrechnen?

Mir geht es ja nur darum. dass ich es unfair finde, wenn ich mehr Steuern zahlen muss, weil ich durch die in Rechnung gestellten Fahrtkosten über meinen Freibetrag komme, obgleich ich doch von den Fahrtkosten keinen Mehrwert in Form eines Gewinnes habe?

@Questionair

denn der Steuerberater würde leider den Mehrwert der Steuererklärung monetär auffressen.

Möglicherweise würde er das. Möglicherweise würde er aber auch verhindern, dass Du in fünf Jahren nach einer Betriebsprüfung Insolvenz anmelden musst wegen der Nachforderung des Finanzamts.

ich könnte einfach die Entfernungen absolut summieren

Theoretisch nein, theoretisch müsstest Du belegen, welche Fahrten Du wann über welche Entfernung getätigt hast.

Praktisch reicht die Summierung, solange der Sachbearbeiter nicht den Verdacht hat, die Angaben seien überhöht.

anschließend mit einer Kilometerpauschale, wie in der Steuererklärung gennant,

Ich wüsste nicht, wo in der Steuererklärung eine Kilometerpauschale genannt wird. Und wenn doch, ist es wahrscheinlich die falsche - Deine Fahrten sind wie Dienstreisen zu berechnen. Vielleicht noch ein Grund, den Steuerberater aufzusuchen?

@TomRichter

Theoretisch nein, theoretisch müsstest Du belegen, welche Fahrten Du wann über welche Entfernung getätigt hast. Praktisch reicht die Summierung, solange der Sachbearbeiter nicht den Verdacht hat, die Angaben seien überhöht.

Also auf meinen einzelnen Rechnungen ist jedesmal die Entfernung in Kilometer (kürzeste Strecke Google Maps), Start- und Zielort genannt. Dann würde es ja korrekt sein, wenn ich diese Rechnungen anfüge, die daraus resultierenden Kilometer mit einer Pauschale von 0,3€ in der Steuererklärung angebe?

Dann komme ich wohl fast nicht drum herum einen Steuerberater aufzusuchen. Könntest du mir, sofern du noch paar Minuten hättest, einen Blick auf dieses Beispiel zu werfen und mir sagen, ob ich das richtig verstanden habe?: http://www.gutefrage.net/frage/grundfreibetrag-wie-funktioniert-die-besteuerung-des-zu-versteuernden-einkommens

Ansonsten besten Dank für deinen hilfreichen Input!

@Questionair

Ich habe einen Blick geworfen, und festgestellt, dass Du das nicht richtig verstanden hast. Und die zu füllenden Lücken im Verständnis sind mehr, als im Rahmen von gutefrage.net geholfen werden kann - da führt kein Weg am Steuerberater vorbei, oder am gründlichen Studium der Steuergeset0ze, wobei der Aufwand sich aber in Monaten bemessen wird.

ich muss jetzt erstmal sortieren:

du hast, auf basis deiner selbständigkeit, dem auftraggeber rechnungen geschrieben. diese hat er auch bezahlt. du hast ihm auch fahrtkosten berechnet, welche, davon gehe ich aus, auch tatsächlich angefallen sind, auch diese hat er bezahlt. wie hast du ihm die fahrtkosten in rechnung gestellt? yyy km x yyy € oder hast du per benzin-belege an ihn abgerechnet?

so, du hast somit die fahrtkosten als betriebseinnahmen bei dir drinnen. du brauchst jetzt auch noch eine ausgaben seite. hierzu eine frage: wie werden bei dir die kosten für dein fahrzeug verbucht? verbuchst du die benzinbelege, reparaturen und den ganzen schmarrn als betriebsausgabe, dann wäre nichts mehr weiter zu tun.

spannend wird es, wenn dein fahrzeug nicht im betreibsvermögen enthalten ist. dann wären deine fahrtkosten entsprechend nachzuweisen (vereinfachend kann dann von den km, die du dem auftraggeber weiterberechnet hast, ausgegangen werden). wenn du ihm, wie oben von mir gefragt, die spritrechnungen direkt weiterberechnet hast und ihm auch noch die orignale ausgehändigt hast, wirds nicht so lustig für dich.

Danke schonmal für die ersten Infos. Leider hatte ich zu Beginn meiner Tätigkeit über diesen Sachverhalt nicht ausgiebig nachgedacht, denn nachfolgend ist die Ist-Situation skizziert:

Bei meinem Auftraggeber wurde das mit den Fahrtkosten so gehandhabt, dass einfach auf die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort eine Kilometerpauschale von 0,40 € angerechnet werden darf. Als Grundlage für die Entfernung zählt die kürzeste Strecke von Google Maps. Die Fahrtkosten durften unabhängig der tatsächlich angefallenen Kosten dem AG in Rechnung gestellt werden.

Der Arbeitsort war deutschlandweit und wechselt öfters. Leider besitze ich nur noch die Tankquittungen in Form von Kontoauszügen von meiner Kreditkarte bzw. EC-Karte. Papierbelege sind leider allesamt in den Müll gewandert, weil ich dachte, dass die in der Rechnung angesetzten Kosten 1:1 übernommen werden können.

Das Auto ist auch nicht im Betriebsvermögen, sondern ist in meinem Privatbesitz, Welche Konsequenzen resultieren nun daraus? Heißt das, dass ich die angesetzten Kosten nicht übernehmen kann, weil es eben nicht die tatsächlich angefallenen sind?

@Questionair

da das fahrzeug im privatbesitz ist, verschlechtert die sache nur!

bitte geh zu einem steuerberater, der kann dir hier helfen, ohne einen kompetenten steuerberater hast du evtl. das problem, dass du einen gewinn versteuerst (fahrtkosten) den du gar nicht hast!

@wurzlsepp668

Ja genau das ist ja meine Sorge. Dann werde ich wohl um diesen Weg nicht drumherum kommen. Danke für die Antwort =)

Du hast Fahrtkosten gehabt, die hat jeder Selbständige. Daher kann er sie in einer Steuererklärung geltend machen. DU hast effektiv KEINE Fahrtkosten gehabt - da der Auftraggeber sie dir zurückgezahlt hat. Mehr Gewinn hast du aber auch nicht, da du ja Tankrechnungen, Reparaturen, etc. hattest. Kommt also auf Null raus in deiner Steuererklärung, wenn du alle Belege (Einnahmen wie Ausgaben) buchst.

Ich setze pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro an. Diese kann ich dann unter den Betreibsausgaben wieder vollständig abziehen. Weitere Belege für Asugaben braucht man nicht.

In den 30 Cent sind die Benzinkosten, Verschließ und Reparaturen... enthalten. Bisher hats immer funktioniert.

Also in den Rechnung sind die Entfernungen immer in Kilometer angegeben. Das heißt, ich kann einfach die in den Rechnung genannten Kilometer nehmen und mit einem Satz von 0,3€ als Werbungskosten in meiner Steuererklärung angeben?

Hallo Questionair,

Laut § 9 EStG kannst du die Fahrkosten geltend machen. D.h. wenn du auf verschiedenen Arbeitsstellen warst dann jeden gefahrenen Kilometer, bei nur einer gleichen Arbeitsstelle nur die einfache Strecke, also nur die Hinfahrt. Es würde sich aber steuerlich nicht auswirken, da du ja die Kilometer in Rechnung gestellt hast. Es wäre plus minus null. In deinem Fall würde dann nur noch die Arbeitsleistung besteuert werden. Ich hoffe nun weißt du etwas mehr wenn nicht melde dich.