geschäftlich und privat genutzte Arbeitmaterial absetzen

1 Antwort

Genau in dem Verhältnis der betrieblichen Nutzung zur Gesamtnutzung. Wenn also die Geräte beispielsweise zu 15 % betrieblich genutzt werden, sind ihre Kosten zu 15 % Betriebsausgaben. Dem Steuerpflichtigen obliegt es allerdings, zum einen die Kosten selbst und zum anderen das Nutzungsverhältnis gegenüber dem Finanzamt glaubhaft zu machen.

Danke!

Wie setzt ich es dann ab. Ziehe ich 25% vom kaufpreis ab und setzte diese 25% bei der Abschreibung an?