Kosten für Anerkennung des Ing. Titels von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Wegen "Ing. Titel" nehme ich an, dass ihr in Österreich lebt? Behördengebühren wie z.B. e-Card etc. können grundsätzlich abgeschrieben werden. (Sofern nicht von AG übernommen)

Laptop für Bildungszwecke, definitiv.

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/abc-der-werbungskosten.html#Sind_Kosten_f_r_ein_Studium_absetzbar_

Nein, wir leben nicht in Österreich. Dresden.
Ich weiß aber tatsächlich nicht, warum er das machen musste, aber er hat sich zumindest von der Ing.-Kammer Sachsen seinen Master dafür anerkennen lassen. Ich weiß leider nicht, ob das sein Arbeitgeber wollte/verlangte.

@Seppde

In Deutschland gibt es keinen Ingenieur-Titel. Das ist eine österreichische Einzigartigkeit. Zum Beispiel. Ing. Hans Müller

Meint er den Dipl.-Ing.?

Den Deutschkurs kann er nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Computer und Laptop kann man von der Steuer absetzen, wenn sie beruflich benötigt werden. Ein Privatanteil von ca. 50 % wird aber abgezogen. Wenn es sich nitcht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, muss das Gerät über die voraussichtliche Nutzungsdauer (i.d.R. 3 Jahre) abgeschrieben werden.

Die Kosten für die Anerkennung können Werbungskosten sein, beispielsweise wenn der Arbeitgeber diese Bescheinigung verlangt.