Kosten für Anerkennung des Ing. Titels von der Steuer absetzen?
Moin,
Mein Mitbewohner hat mich heute mal auf das Thema Steuererklärung angesprochen und da ich ihm diese Frage nicht beantworten konnte, stell ich sie mal kurzerhand hier:
Er ist kein Deutscher, hat aber jetzt die Arbeitserlaubnis etc.
Kann er die Kosten für die Anerkennung seines Maschinenbau Masters als Ing. als Werbungskosten oder dergleichen absetzen? Und wie sieht das mit Sprachkurs oder Laptop usw. aus?
Wenn jemand eine gute Website mit konkreten Informationen kennt, reich ich ihm die auch gern weiter.
LG Sepp
2 Antworten
Wegen "Ing. Titel" nehme ich an, dass ihr in Österreich lebt? Behördengebühren wie z.B. e-Card etc. können grundsätzlich abgeschrieben werden. (Sofern nicht von AG übernommen)
Laptop für Bildungszwecke, definitiv.
In Deutschland gibt es keinen Ingenieur-Titel. Das ist eine österreichische Einzigartigkeit. Zum Beispiel. Ing. Hans Müller
Meint er den Dipl.-Ing.?
Den Deutschkurs kann er nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Computer und Laptop kann man von der Steuer absetzen, wenn sie beruflich benötigt werden. Ein Privatanteil von ca. 50 % wird aber abgezogen. Wenn es sich nitcht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, muss das Gerät über die voraussichtliche Nutzungsdauer (i.d.R. 3 Jahre) abgeschrieben werden.
Die Kosten für die Anerkennung können Werbungskosten sein, beispielsweise wenn der Arbeitgeber diese Bescheinigung verlangt.
Nein, wir leben nicht in Österreich. Dresden.
Ich weiß aber tatsächlich nicht, warum er das machen musste, aber er hat sich zumindest von der Ing.-Kammer Sachsen seinen Master dafür anerkennen lassen. Ich weiß leider nicht, ob das sein Arbeitgeber wollte/verlangte.