Werbungskosten - Fahrsicherheitstraining?

2 Antworten

Zu Frage 1 siehe DerSchopenhauer.

Zu Frage 2: Wenn Du für die Fahrtkosten die Kilometerpauschale verwendest, ist damit alles abgegolten, auch die anteilige Versicherung.

Wenn Du stattdessen die tatsächlichen Kosten ansetzst (ist viel Arbeitsaufwand, lohnt sich nur, wenn voraussichtlich mehr als 30 Cent pro Kilometer dabei rauskommen), fließen die erhöhten Kosten dann mit ein, wenn sie im selben Jahr (und nciht etwa erst im Folgejahr) anfallen. Indirekt ist damit dann auch die Erhöhung steuerwirksam.

Zu 1.

Das Training kann bei Berufskraftfahreren als Werbungskosten angesetzt werden; in Deinem Fall dürfte das auch zu bejahen sein - Begründung angeben

Zu 2

das wird wohl nicht anerkannt werden - aber ebenfalls einfach eintragen (mit Begründung)

Dies ist grundsätzlich mit dem Haftpflichtversicherungsanteil Sonderausgaben; jedoch wirken sich diese i. d. R. nicht aus, da durch die Sozialversicherungsbeiträge der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen meist bereits überschritten ist...

Grunsätzlich gilt: immer alles ansetzen, wenn man meint, daß etwas Werbungskosten sein könnten - das FA wird nicht abzugsfähige Eintragungen schon streichen - vieles hängt auch vom Sachbearbeiter ab oder wie man dem FA gegenüber diese Kosten glaubhaft als Werbungskosten begründen kann (hier gibt es für das FA auch einen gewissen Spielraum, da spezifische Werbungskosten nicht exakt definiert sein können, da sie gelegentlich auch recht individuell sind)....