Tattooentfernung steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Sonderausgaben scheiden von vornherein aus, bei Werbungkosten fehlt wahrscheinlich der berufliche Zusammenhang, bleibt also höchstens außergewöhnliche Belastung, wenn die Entfernung 'zwangsläufig' sein sollte.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Könnten Werbungskosten sein, wenn erst dadurch ein neuer Job möglich ist.

Nein! Soetwas kann man nicht absetzen ...

Nein das kann man nicht absetzen... eigenes Vergnügen