Steuererklärung: Kann man Wasser+Strom+Nebenkosten bei Arbeitszimmer zu Hause (50% d.Zeit) absetzen?
Hallo,
ich weiß, dass man bei Arbeitszimmern zu Hause, die im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit stehen (z.B. bei Selbstständigen) die vollen Kosten absetzen kann, also auch Wasser, Energie usw. Die zweite Kategorie ist ja die Nutzung mit mindestens 50% der Arbeitszeit von einem solchen Arbeitszimmer zu Hause. Weiß jemand, ob man da ebenso die Nebenkosten, Strom, Wasser absetzen kann? Danke!
3 Antworten
Die zweite Alternative tritt dann ein, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dann ist der Betrag auf 1250€ gedeckelt, mit der Quantitivität der Arbeitszeit hat das nichts zu tun.
da sollte man mit seinem Finanzamt reden das wird teilweise unterschiedlich gesehen