Steuererklärung: Arbeitsmittel absetzen, die vor der Erwerbstätigkeit gekauft wurden?
Bin gerade bei der Steuererklärung für 2020. Als dualer Student der Informatik nutze ich meine private Ausstattung sehr intensiv fürs Studium. Da ich den Großteil dieser schon vor Beginn der Tätigkeit gekauft hab, frage ich mich nun, ob ich die auch als Werbungskosten ansetzen kann.
Hab beispielsweise 2018 Monitore gekauft und 2019 das duale Studium angetreten. Kann ich diese noch absetzen und über 2020/21 abschreiben?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Theoretisch darfst du die Kosten nicht mehr ansetzen nach dem Zufluss Abflussprinzip. Demnach kannst du die Arbeitsmittel nur in dem Jahr ansetzen in dem du sie auch gekauft hast (Zahlfluss). Eine Abschreibung ist auch nicht möglich, da Corona bedingt Computer, Software und co eine Nutzungsdauer von einem Jahr hat und vollabgeschrieben wird im Jahr der Anschaffung.
Was du praktisch machst ist dir überlassen. Kannst es natürlich ansetzen und hoffen, dass die den Beleg nicht anfordern. Richtig ist es aber nicht.
Ausgaben aus 2018 können nur in der Erklärung 2018 angesetzt werden, daher versteh ich die Frage nicht bezogen auf die Erklärung 2020.
so ist es . Allerdings musst du dann die ganze Abschreibungsdauer nutzen z.B. bei einem Laptop die Kosten auf drei Jahre verteilen.
Du könntet diese Investistionen als Werbungskosten eintragen, allerdings müsstest du auf Anfrage die Belege der Einkäufe einreichen wo dann das Kaufdatum drausteht. Versuch es einfach.
Da die Abschreibung ja über mehrere Jahre laufen kann, dachte ich, dass ein Teil der Ausgaben evtl. später noch abgesetzt werden kann.