Steuer nachzahlen bei Hartz 4?

3 Antworten

Du bist bei Hartz 4 nicht von der Steuerschuld befreit. Die Steuerschuld kommt ja nicht aus deiner jetzigen Hartz 4 Situation, sondern aus der Zeit davor.

Du kannst beim Finanzamt Stundung und Ratenzahlung beantragen. Ob diese gewährt wird, entscheidet das zuständige Finanzamt. Hier ist auch die Frage um welche Steuer es sich handelt. Umsatzsteuer wird grundsätzlich nicht gestundet, da es sich dabei nicht um dein Geld, sondern das Geld der Kunden handelt, was du an den Staat hättest weiterleiten müssen. Bei der Einkommensteuer sind die Chancen höher.

Wenn die Stundung nicht gewährt wird, greift anschließend das Vollstreckungsverfahren, indem du erneut Ratenzahlung mit der zuständigen Vollstreckungsstelle vereinbaren kannst. Ob diese das annimmt, liegt in deren Ermessen. Der Unterschied ist dann, dass auf die Steuerschuld vom Gesetz her Säumniszuschläge entstehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Befreit bist Du dadurch sicher nicht, wenn es zu einer Forderung kommen sollte, kannst Du schriftlich, formlos und fristgerecht eine Stundung beantragen, solltest deine derzeitige Situation erklären und durch eine Kopie des ALG - 2 Bescheids nachweisen.

Am besten auch eine Kopie des aktuellen Kontostands ( Auszug ) beilegen, könntest ja auch eine Ratenzahlung anbieten, damit sie deinen guten Willen sehen.

Du bist sicherlich nicht von der Steuerpflicht befreit :D, kannst aber einen Antrag auf Stundung stellen.

Ob das Finanzamt darauf eingeht, ist eine andere Frage.

Zahlen mußt Du so oder so.

Falls Du weißt, daß Du nicht zahlen kannst, solltest Du Dir vorsichtshalber ein Pfändungsschutzkonto zulegen.