Wie hoch ist der Freibetrag bei spende Hartz Iv

9 Antworten

Du bist doch keine gemeinnuetzige Einrichtungen, die Spendengelder sammeln darf. Es handelt sich hierbei nicht um eine Spende, sondern um ein Geschenk deines Freundes. Das muss in der Hoehe nicht versteuert werden, aber das Jobcenter interessiert sich sehr dafuer und einen Freibetrag fuer Geschenke gibt es nicht. Es wird dir daher deine alg2 Leistungen in dieser Hoehe kuerzen jeden Monat.

Den 100 Euro Freibetrag gibt es nur auf Arbeit sozusagen als pauschale Werbungskosten, den nutzt du zum einen ja schon fuer deinen Job und zum anderen arbeitest du fuer die 100 Euro nicht und daher auch kein Freibetrag.

Der nicht ganz legale Weg waere, er gibt dir das Geld unter der Hand in bar, z.B dafuer, dass er mal bei dir isst oder duscht, um deine Unkosten zu decken. Oder aber, er zahlt einen Kredit fuer dich ab irgendwo oder kauft den Kindern mal was an Kleidung oder laedt euch alle zu einem Ausflug ein.

Das Geld sollte dann aber nie auf einem Kontoauszug erscheinen.

Steuern werden da keine fällig,aber das Jobcenter würde dir jeden Euro abziehen,da du bereits Freibeträge auf dein Erwerbseinkommen geltend machen kannst und dieser Geldzufluss kein Erwerbseinkommen ist !

Wenn du kein Erwerbseinkommen hättest,dann würden dir von diesem Geldzufluss max.die 30 € Versicherungspauschale abgezogen.

Das beste wird sein,wenn du ihm dann jeden Monat einen Einkaufszettel machst und er dir Lebensmittel einkauft,dann kann dir keiner was,denn sonst müsste man jedem ALG - 2 Empfänger Gelder vom Regelsatz abziehen,wenn sie zur Tafel gehen und sich jede Woche ihre vollen Beutel für 1 € abholen.

So wie isomatte schreibt, geht das Geld am besten nicht direkt zu Dir, sondern er kauft Dir Lebensmittel, Kleidung oder Dinge, die Du brauchst. - Gelder, die auf Dein Konto eingehen, erfährt das Jobcenter, davon kannst Du ausgehen. Und hast Du das nicht angegeben, gibt's Ärger.

Für alle Fälle vorsorglich diese Hinweise für Dich:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Das beste wird sein, wenn dein Bekannter dir die 100 Euro Bar gibt. Sollte er weiter weg wohnen, das Geld per Bargeldtransfer abwickeln. Western Union zum Beispiel.

Mit deinem Teilzeitjob ist dein Freibetrag normalerweise schon abgeglichen.

Aber solltest du irgendwo einen Ratenkredit laufen habe, könnte dein Bekannter ja diesen auf sich überschreiben und abbezahlen, dann wärest du entlastet. Und dem Jobcenter ist es völlig wumpe, ob man Schulden oder einen Kredit hat. Das wird bei der Berechnung nicht berücksuichtigt.

Ansonsten soll er eben mit dir einmal im Monat einen Großeinkauf machen und dir das Eingekaufte schenken. Kinderklamotten, Schulsachen, das dringend benötigte Paar Turnschuhe, eine Tankfüllung, Monatsticket für den Schulbus...all das sind Dinge, die dein Bekannter kaufen kann, ohne dass es angerechnet werden kann, weil nicht nachweisbar, solange nicht irgendein übelwollender Mensch dich anschwärzt. Aber selbst da muss erstmal bewiesen werden.