Kann ich die Einlagerung von Winterreifen bzw. Sommerreifen steuerlich absetzen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einer Außendiensttätigkeit und gleichzeitig selbständig, kann wohl locker unterstellt werden, dass das Fahrzeug wohl zum steurlichen Betriebsvermögen zählt.

Da sie den Privatanteil wohl entweder mit Fahrtenbuch o 1% Regel ermittelt, werden auf der einen Seite natürlich die Gesamtkosten ermittelt. Zu den Gesamtkosten zählen alle Pkw Kosten die so entstehen, mit Ausnahme für die ein Abzugsverbot nach § 4 (5) EStG besteht. Knöllchen für falsch Parken o zu hohe Geschwindigkeit als Beispiele...

Sie kann ja auch jede Autowäsche, Parken, Reparatur neben den laufenden u normalen Kosten wie Steuer/Vers./Benzin ansetzen.

Also klare Antwort 100% JA !!!!

Beste Antwort hier.

ich gehe mal davon aus, dass ihr immer den gleichen reifenhändler habt?

um sicher zu gehen sollte der die lagerungskosten in der nächsten reifenrechnung mit ,,verschwinden" lassen. für ihn bleibt sich das gleich und ihr könnt voll absetzen.

^Ja, die Kosten für die Einlagerung können steuerlich geltend gemacht werden, da das Fahrzeug überwiegend für geschäftliche Dienste genutzt wird.

Ja, diese Kosten fallen im Rahmen der "Sonstigen Kfz.-Kosten" und können da genau so anteilig abgeschrieben werden.

Sie kann alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, absetzen (auf den PKW bezogen)